Steuerrecht nachbessern, um Krise zu entschärfen / Erhöhung der Freigrenze bei der Zinsschranke nicht ausreichend / Sanierungsklausel beim Mantelkauf schnellstmöglich einführen
(Berlin) - "Positiv ist, dass sich Nachbesserungen bei den krisenverschärfenden Maßnahmen des Steuerrechts abzeichnen", sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. Zinsschranke, Mantelkauf und gewerbesteuerliche Hinzurechnungen würden derzeit zum echten Stresstest für viele Unternehmen, denn sie führten zu enormen Liquiditätsengpässen.
Die diskutierten Nachbesserungen wie die Erhöhung der Freigrenze bei der Zinsschranke von 1 Mio. Euro auf 3 Mio. Euro hält der BDI-Hauptgeschäftsführer für unzureichend, denn viele Unternehmen träfe der begrenzte Zinsabzug weiterhin unvermindert. "Durch Gewinneinbrüche und gestiegene Zinsen hat sich die Angriffsfläche für die Zinsschranke erheblich vergrößert", sagte Schnappauf. Abhilfe würde eine Erhöhung der Abzugsbegrenzung von 30 Prozent auf 50 Prozent schaffen. Gleichzeitig wäre die Einführung eines EBITDA-Vortrags erforderlich.
Der BDI-Hauptgeschäftsführer wies auch auf die dringende Notwendigkeit einer Sanierungsklausel beim so genannten Mantelkauf hin. "Eine praxistaugliche Lösung verhilft zu neuem Mut beim Kauf und bei der Sanierung angeschlagener Unternehmen." Durch die derzeitige Regelung gehen Verluste eines Unternehmens auch im Sanierungsfall verloren.
Quelle und Kontaktadresse:
BDI Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
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