Steuerrechtliche Behandlung von Investmentfonds nicht akzeptabel
(Frankfurt am Main) - Als dringend änderungsbedürftig bewertet der BVI Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften e.V. den Referentenentwurf zum Unternehmenssteuerreform- und Steuersenkungsgesetz (UrefSenkG). Die darin vorgesehenen Neuregelungen der steuerrechtlichen Behandlung von Investmentfonds seien so nicht akzeptabel, da sie Nachteile für Fondsanleger und den Finanzplatz Deutschland bringen könnten. Weder von mehr Steuergerechtigkeit noch von Steuervereinfachung könne dabei die Rede sein.
Steuersystematisch sei der Reformvorschlag, Investmentfonds als steuerpflichtige Körperschaften zu behandeln, äußerst fragwürdig, da Investmentfonds keine Aktiengesellschaften seien. Materiell bedeute der Reformvorschlag eine massive Förderung ausländischer Investmentstandorte, benachteilige Kleinanleger und verletze das Transparenzprinzip, das für die Gleichbehandlung des Investmentanlegers mit dem Direktanleger sorgt, gleich in mehrfacher Weise.
Zins- und Mieterträge von Investmentfonds sollen nun beispielsweise mit 25 Prozent vom Fonds versteuert werden. Diese Zusatzbelastung würde Millionen von Investmentsparern benachteiligen, die wegen geringer Kapitalerträge oder aus anderen Gründen bisher bewusst steuerfrei gestellt sind. Andererseits würden steuerpflichtige Personen mit ihren Erträgen aus festverzinslichen Wertpapieren bei einer Direktanlage voll besteuert, gleichzeitig jedoch bei einer Anlage in einem thesaurierenden Rentenfonds die gleichen Erträge nur mit 25 Prozent belastet.
Mit der Aufgabe des Transparenzprinzips werde das Ziel des Gesetzentwurfs, zu mehr Steuergerechtigkeit beizutragen, eindeutig verfehlt. Da die Investmentsteuersysteme in anderen europäischen Ländern dieses Prinzip der Gleichbehandlung mit der Direktanlage beachten, sei der Reformvorschlag auch nicht europatauglich ein Aspekt, auf den die Bundesregierung gerade im Hinblick auf das Halbeinkünfteverfahren größten Wert legt.
Nicht zuletzt weist der Verband darauf hin, dass der Reformvorschlag eine massive Förderung ausländischer Investmentstandorte bedeute. Angesichts dieser gravierenden Bedenken geht der BVI davon aus, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren durch entsprechende Korrekturen nachteilige Auswirkungen für Investmentsparer und den Investmentstandort Deutschland noch vermieden werden können.
Quelle: BVI
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