Steuerreform zügig nachbessern / Handwerk und Landwirtschaft für schnellen Steuerkompromiss mit mittelstandsgerechten Korrekturen
(Berlin) - Die Präsidenten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Dieter Philipp, und des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, erwarten von dem Vermittlungsverfahren zur Unternehmenssteuerreform, dass die Schieflage im bisherigen Gesetzespaket zu Lasten der mittelständisch geprägten Unternehmen des Handwerks und der Land- und Forstwirtschaft zügig beseitigt wird. Als Maßnahmen dafür schlagen die beiden Verbände eine Abflachung des Einkommensteuertarifs über den gesamten Tarifverlauf mit einer Senkung des Spitzensteuersatzes, der Erleichterung von Unternehmensumstrukturierungen sowie einer parallelen Regelung für Einzelunternehmen und Personengesellschaften im Hinblick auf die Steuerfreistellung bei Veräußerungsgewinnen von Kapitalgesellschaften.
Philipp und Sonnleitner betonen, dass die Schieflage des Steuersenkungsgesetzes zu Lasten der Einzelunternehmer und Personengesellschaften beseitigt werden muss. Während bei Kapitalgesellschaften bereits zum 1. Januar 2001 eine absolute Senkung der Steuerlast auf 25 % eintreten soll, werden die Steuersätze für Einzelunternehmer und Personengesellschaften nur schrittweise bis 2005 gesenkt. Im Gegenzug müssten jedoch diese Unternehmen bereits ab 2001 die Gegenfinanzierungen durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage in vollem Umfang mittragen. Zudem werden bei Kapitalgesellschaften Veräußerungsgewinne systemkonform von der Körperschaftsteuer freigestellt. Für Einzelunternehmer und Personengesellschaften fehlt eine adäquate Lösung die notwendige Umstrukturierungen erleichtert. Schließlich ist eine durchgreifende Senkung und Abflachung des Tarifverlaufs bei der Einkommensteuer notwendig, um auch hier die Benachteiligung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu vermeiden. Insbesondere die Einkommensbereiche von 60.000,-- DM bis 100.000,-- DM werden durch die vorgelegte Unternehmenssteuerreform im Vergleich zu 1998 inflationsbereinigt nicht entlastet. Stellschrauben für die Tarifabflachung sind die Einkommensgrenzen und der Spitzensteuersatz. Die von der Koalition vorgesehen Grenze von 98.000 DM ab welcher der Einkommensteuersatz im Jahr 2005 greift macht schon den angestellten Meister oder leitenden Mitarbeiter zu einem Spitzenverdiener. Diese Grenze muss nach Ansicht von ZDH und DBV auf einen Wert über 110.000 DM angehoben werden. Darüber hinaus führt nur ein Spitzensteuersatz von unter 40 Prozent zur notwendigen spürbaren Entlastung.
Philipp und Sonnleitner appellieren an die Vertreter des Bundes und der Länder im Vermittlungsausschuss, diese Schieflage zügig zu beseitigen, damit ein einfaches, entlastendes und leistungsförderndes Steuerrecht auch für Handwerker und Landwirte zum 1. Januar 2001 in Kraft treten kann. Ohne die Beseitigung der aufgezeigten Schieflage ergibt sich für den Großteil der handwerklichen und bäuerlichen Betriebe keine oder nur eine marginale Entlastung. Philipp und Sonnleitner fordern deshalb den Vermittlungsausschuss auf, zügig den wachstumswilligen und investitionsstarken Betrieben ein Signal zu geben, damit die Gruppe dieser Unternehmen bei der zukünftigen Unternehmensbesteuerung nicht zum Verlierer wird.
Quelle und Kontaktadresse:
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