Pressemitteilung | Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
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Steuervergünstigungsabbaugesetz in weiten Teilen verfassungswidrig

(Berlin) - Der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e. V. (DStV) erteilt dem Steuervergünstigungsabbaugesetz in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 15. Januar 2003 eine klare Absage, da es in weiten Teilen verfassungswidrig ist und den Mittelstand mit höheren Steuern belastet.

Eine Reihe von Regelungen sind wegen ihrer Rückwirkung verfassungswidrig:

- Die Änderungen zur körperschaftsteuerlichen Organschaft (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 KStG), zum Körperschaftsteuerguthaben (§ 37 Abs. 2 KStG) und zum Verlustabzug bei Umwandlungsvorgängen (§ 12 Abs. 3 Satz 2, Abs. 5 Satz 3, § 15 Abs. 4 Satz 1 und § 16 Satz 3 UmwStG) sollen bereits mit dem Kabinetts-beschluss am 20. November 2002 in Kraft treten.
- Die Erhöhung der Besteuerung von Dienstwagen auf 1,5 v.H. (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG) soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2003 gelten.
- Private Veräußerungsgeschäfte werden rückwirkend der pauschalen Besteuerung unterworfen, obwohl die Wertsteigerungen bereits lange vor In-Kraft-Treten des Gesetzes und vor seiner Beschlussfassung realisiert wurden.

Die Rückwirkung der Regelungen zerstört das Vertrauen des Steuerpflichtigen in die geltende Rechtslage. Der Steuerpflichtige soll bereits den Gesetzentwurf der Bundesregierung befolgen, bevor das Gesetz verkündet wurde. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist diese „echte“ Rückwirkung verfassungswidrig. Der Bundesregierung steht zwar ein Gesetzesinitiativrecht, aber kein Gesetzgebungsrecht zu. Dem Steuerpflichtigen ist es im Übrigen egal, ob die Rückwirkung „echt“ oder „unecht“ ist. Ihn interessiert nur, ob seine Planung zerstört wird.

DStV-Präsident Jürgen Pinne appelliert an den Gesetzgeber, Planungs- und Beratungssicherheit zu gewährleisten. Das Vertrauen der Steuerpflichtigen in die Steuergesetze muss wieder gefestigt werden. Das Rechtsstaatsprinzip gebietet den Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes. Der Steuerpflichtige muss auf das geltende Recht so lange vertrauen können, als das Gesetz nicht definitiv geändert ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV) Littenstr. 10 10179 Berlin Telefon: 030/278762 Telefax: 030/27876799

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