Steuerzahler zum automatisierten Kontenabrufverfahren / Frage der Verfassungsmäßigkeit ist noch zu klären
(Berlin) - Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sieht sich der Bund der Steuerzahler in seiner grundsätzlichen Kritik am automatisierten Datenabruf bestätigt. Das Eilverfahren hatte vor allem deshalb keinen Erfolg, weil die Finanzverwaltung per Verwaltungserlass bei der Kontenabfrage in den letzten Tagen Konkretisierungen und Präzisierungen vorgenommen hatte, wie sie im Gesetz nicht vorgesehen sind und die zuvor mit Nachdruck vom Steuerzahlerbund gefordert worden waren.
Außerdem weist der Bund der Steuerzahler darauf hin, dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Kontenabrufs noch offen ist. Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung ausdrücklich hervorgehoben, dass über die Verfassungsmäßigkeit des automatisierten Datenabrufs erst im Hauptsacheverfahren entschieden wird. Die Karlsruher Richter haben deutlich gemacht, dass die Verfassungsbeschwerden weder von vornherein unzulässig noch offensichtlicht unbegründet sind und dass im Hauptverfahren zu prüfen sein wird, ob die angegriffenen Regelungen den Anforderungen der Gesetzesbestimmtheit und der Verhältnismäßigkeit gerecht werden.
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