Pressemitteilung | Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW)

Stickstoffbilanz-Verordnung vor Finale: Düngerecht muss bei den Verursachern der Gewässerverschmutzung ansetzen / BÖLW kritisiert unsinnige bürokratische Lasten für Betriebe, die Grundwasser schützen

(Berlin) - Am kommenden Freitag, den 22.09.2017, soll im Plenum des Bundesrates die Stoffstrombilanz-Verordnung als letzter Teil des neuen Düngerechts beraten und abgestimmt werden. Dazu erklärt Felix Prinz zu Löwenstein, Vorstandsvorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW):

"Die Reform des Düngerechts, zu der auch die Stoffstrombilanzverordnung gehört, soll die Nitratbelastung in Grund- und Oberflächenwasser senken und damit unser Trinkwasser schützen. Die Hauptursache der Nährstoffüberschüsse ist bekannt: In einigen Regionen Deutschlands werden viel zu viele Tiere auf viel zu wenig Fläche gehalten. Der Nährstoff-Überschuss aus der Gülle gelangt dann in die Gewässer.

Die Stoffstrombilanzverordnung ist in der Entwurfsfassung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nur begrenzt geeignet, um die Ursachen zu beheben. Der Ansatz erlaubt großzügige "Rabatte" die ausgerechnet den Betrieben eingeräumt werden sollen, bei denen zu viel Gülle anfällt. Stattdessen müssen Bio-Betriebe, die in besonderer Weise tagtäglich einen aktiven Beitrag zum Schutz von Böden und Gewässern leisten, kommagenau bilanzieren, auch wenn sie in keiner Weise zur Grundwasserbelastung beitragen. Damit reguliert die Verordnung die Falschen.

Wir appellieren an den Bundesrat, auf Veränderungen des Entwurfs hinzuwirken und dafür Sorge zu tragen, das Verursacherprinzip zu stärken. Wenn dies nicht durch Änderungen des BMEL-Entwurfs erreicht werden kann, braucht es einen neuen Verordnungsvorschlag."

Hintergrund
Das Bundeskabinett hat am 14. Juni die Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen, die Stoffstrombilanzverordnung, beschlossen. Die Verordnung ist der letzte Baustein des Düngepakets. Ziel der Verordnung ist es, Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar zu machen. Der Verordnungsentwurf soll am 22. September im Bundesrat behandelt werden, vorher muss die Regelung den Bundestag passieren. Am 1. Januar 2018 soll die Stoffstrombilanzverordnung in Kraft treten. Der jetzt vorliegende Entwurf ist mit allen Ressorts abgestimmt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) Pressestelle Marienstr. 19-20, 10117 Berlin Telefon: (030) 28482-300, Fax: (030) 28482-309

(tr)

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