Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.
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Stiftungen für reformiertes Gemeinnützigkeitsrecht / Antje Vollmer unterstützt Forderung nach Steueramnestie

(Berlin) - Zum Auftakt seiner 59. Jahrestagung hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen eine grundlegende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts gefordert. Auch die stellvertretende Bundestagspräsidentin, Dr. Antje Vollmer, sah in der Podiumsdiskussion am 14. Mai eine Gemeinnützigkeitsreform an der Zeit.

Bevor ein reformiertes Gemeinnützigkeitsrecht jedoch greift, müssen der gewachsenen Bedeutung der Stiftungen für die Gesellschaft Rechnung getragen werden, forderten die Stiftungsvertreter auf der größten Tagung, die es im Stiftungswesen je gegeben hat. Dr.-Ing E.h. Fritz Brickwedde, Vorsitzender des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, nannte vor allem die folgenden drei Punkte als dringend geboten.

Zum einen müssten die steuerlichen Abzugsgrenzen für verschiedene gemeinnützige Zwecke vereinheitlicht und auf 20% des zu versteuernden Einkommens heraufgesetzt werden. Bis heute werden die gemeinnützigen Zwecke Bildung und Umweltschutz gegenüber den steuerlichen Zwecken Wissenschaft und Kultur benachteiligt.

Zum zweiten muss es Stiftungen erleichtert werden, Stiftungslehrstühle zu schaffen, Orchester dauerhaft zu unterstützen, Kunstsammlungen der Allgemeinheit zu bewahren. Dies kann nur durch eine Abschaffung des so genannten „Endowment-Verbotes“ geschehen. Stiftungen müssen aus einem Teil ihrer verwendungspflichtigen Mittel auch den Kapitalaufbau neuer Stiftungen unterstützen können.

Zum dritten schließlich müsse für aus dem Ausland rückgeführte „schwarze Vermögen“ eine vollständige Steueramnestie gelten, wenn diese zu 100 Prozent einer gemeinnützigen Körperschaft zugeführt werden. Nur so ließe sich ein großer Teil des im Ausland lagernden Kapitals für das Gemeinwohl zurückgewinnen.

Verfassungsrichter a. D. Prof. Dr. Paul Kirchhof verwies darauf, dass mit der Erfüllung der dritten Forderung der Staat Legalität für sein Handeln zurückgewinnen könne. Denn bereits Anfang der 1990er Jahre sei der Gesetzgeber aufgefordert worden, das Steuerrecht so zu fassen, dass Vermögen aus dem Ausland nach Deutschland zurückgebracht werde bzw. nicht weiteres Kapital der Gesellschaft verloren ginge. Kirchhof sieht in der Steueramnestie zu Gunsten gemeinnütziger Körperschaften eine „einmalige Chance“. Auch die ungleiche Behandlung der gemeinnützigen Zwecke hält er für verfassungsrechtlich bedenklich.

Unterstützung für Teile der Vorschläge des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen kam von Dr. Antje Vollmer. Auch sie plädierte für eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechtes. Auch sie unterstützt den Gedanken der Steueramnestie.

Enttäuschung verursachte bei den Stiftungsvertretern die strikte Ablehnung aller Vorschläge durch die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Dr. Barbara Hendricks, die ankündigte, es werde hinsichtlich dieser Forderungen „nichts“ umgesetzt. Enttäuschung und Befremden rief dann auch die Weigerung hervor, im Bereich der Gemeinnützigkeitsrechtsreform weiterzudenken und tätig zu werden. Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Mitglied des Vorstandes des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, wunderte sich darüber, dass die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode eine Enquete-Kommission zur Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements mit hohem Aufwand hätte arbeiten lassen, ohne auch nur im Mindesten über Konsequenzen aus den Kommissionsergebnissen zu diskutieren.

Die noch bis Freitag statt findende 59. Jahrestagung, die unter dem Motto „Vom Steuerstaat zum Stifterengagement“ steht, ist die größte Stiftungstagung, die es in Deutschland je gab: Rund 1.100 Vertreterinnen und Vertreter von Stiftungen diskutieren aktuelle Tendenzen aus Stiftungsgesetzgebung, Stiftungstheorie und Stiftungspraxis. Derzeit gibt es in Deutschland 11.292 Stiftungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. Alfried-Krupp-Haus, Binger Str. 40, 14197 Berlin Telefon: 030/8979470, Telefax: 030/89794711

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