Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.
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Stiftungen investieren verstärkt in Forschung und Lehre Bundesverband präsentiert erstmals Fakten und Trends

(Berlin) - Deutsche Stiftungen verstärken ihr bereits beträchtliches Engagement für die Wissenschaft. Das ist das Ergebnis einer ersten Datenerhebung des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. Bezogen auf die gewichteten Zwecke widmen sich die über 13.000 rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts zu rund 14 Prozent diesem Aufgabengebiet. Insgesamt sind dem Bundesverband fast 2.600 Stiftungen aller Rechtsformen bekannt, die Lehre und Forschung mit finanziellen Mitteln, Zeit, Ideen und Know-how unterstützen. „Durch den Stiftungsboom der letzten Jahre ist auch die Anzahl der Stiftungen gestiegen, die sich für die Wissenschaft engagieren“, sagte Dr. Hans Fleisch, Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen. „Stiftungen leisten einen enorm wichtigen Beitrag für Forschung und Lehre in Deutschland. Dadurch wird die Innovationsfähigkeit unseres Landes gestärkt.“

Die Datenerhebung hat ergeben, dass sich 1.750 Stiftungen und damit ein Großteil für die Förderung von Studenten sowie wissenschaftlichem und künstlerischem Nachwuchs einsetzt. Eine steigende Anzahl von rund 470 Stiftungen hat sich der direkten Förderung von Hochschulen verschrieben. Das wird zum Beispiel durch die Initiierung von Forschungsprojekten oder die Ausstattung von Bibliotheken und Laboren realisiert. Rund 80 Stiftungen haben in ihrer Satzung explizit die Finanzierung von Stiftungsprofessuren festgeschrieben. Insgesamt gibt es derzeit 14 staatlich anerkannte Hochschulen in Trägerschaft von Stiftungen. Davon sind fünf Hochschulen in Stiftungen öffentlichen Rechts übergegangen, zwei werden von kirchlichen Stiftungen getragen und sieben Lehranstalten sind in Trägerschaft von privaten Stiftungen.

Der gewachsenen Bedeutung von Stiftungen hat auch die neue Regierung in ihrem Koalitionsvertrag Beachtung geschenkt. Darin sprechen sich SPD und CDU/CSU dafür aus, das Stiftungsrecht weiterzuentwickeln, um die Errichtung von Stiftungen zu erleichtern und zusätzliche Anreize für Zuwendungen zu schaffen. „Dafür haben die Koalitionäre Lob verdient. Konkret sollten größere Zuwendungen zum Stiftungskapital durch die Erhöhung des Sonderabzugsbetrages auf 1 Millionen Euro erleichtert werden. Zudem wäre eine Vereinheitlichung von Spendenabzugsbeträgen in Höhe von 20Prozent ein wichtiger Schritt“, schlägt Dr. Fleisch vor. „Außerdem sollte bürgerschaftliches Engagement durch die Vereinfachung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und den Abbau bürokratischer Hemmnisse gefördert werden. Dazu gehören eine Verbesserung der Haftungssituation für ehrenamtlich Tätige, eine Vereinfachung der Regeln für die Mittelverwendung und der Abbau überzogener Vorgaben im Spendenrecht. Ich bin optimistisch, dass den Worten Taten folgen werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., Haus Deutscher Stiftungen Kathrin Succow, Pressesprecherin Mauerstr. 93, 10117 Berlin Telefon: (030) 8979470, Telefax: (030) 89794711

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