Pressemitteilung | Deutscher Mieterbund e.V. (DMB)

Stillstand in der Wohnungs- und Mietenpolitik überwinden - Mietpreisanstieg begrenzen / Ankündigungen umsetzen und Versprechen einlösen

(Berlin) - "Jetzt können CDU/CSU und SPD einen ersten großen Schritt machen, um den Stillstand der letzten Jahre in der Wohnungs- und Mietenpolitik zu überwinden. Wir brauchen neue lösungsorientierte Ansätze und ein sozial gerechtes Mietrecht", forderte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), im Vorfeld der heutige Koalitionsverhandlungen der Arbeitsgruppe Verkehr, Bau und Infrastruktur. "CDU/CSU und SPD müssen die Ankündigungen der letzten Monate und ihre Wahlversprechen einlösen. So muss zum Beispiel jetzt die Begrenzung der Wiedervermietungsmieten kommen und das Wohngeld deutlich erhöht werden."

Wiedervermietungsmieten begrenzen - Vergleichsmietenregelung verbessern
Derzeit liegen die Mieten in vielen Groß- und Universitätsstädten beim Abschluss eines Mietvertrages um 30 bis 40 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sowohl CDU/CSU als auch SPD haben sich für eine Mietpreisbegrenzung eingesetzt, so dass einer kurzfristigen Realisierung nichts im Weg steht.

"Wir halten eine flächendecken Begrenzung der Wiedervermietungsmieten auf 10 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete für angemessen", forderte Siebenkotten.

Mittelfristig wirken sich die hohen Wiedervermietungsmieten aber auch auf das allgemeine Mietpreisniveau aus, da die ortsüblichen Vergleichsmieten aus den Vertragsabschlüssen der letzten vier Jahre gebildet werden. Deshalb fordert der Deutsche Mieterbund zusätzlich, dass künftig alle Mieten bei der ortsüblichen Vergleichsmiete berücksichtigt werden und nicht nur die teuren Vertragsabschlüsse der letzten vier Jahre.

Außerdem sollte die neue Kappungsgrenzenregelung, wonach die Mieten in bestehenden Mietverhältnissen innerhalb von drei Jahren nur um 15 Prozent steigen dürfen, flächendeckend, das heißt bundesweit, gelten und nicht nur regional bzw. lokal begrenzt in einigen Großstädten.

Mietrechtsverschlechterungen zurücknehmen und Mieterrechte stärken
Das in diesem Jahr in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz hat eine Reihe von Regelungen mit sich gebracht, die Mieterrechte unnötigerweise verschlechtern und schlichtweg überflüssig sind. Hier besteht Korrekturbedarf. Das Mietminderungsrecht muss wieder uneingeschränkt gelten, auch bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen. Ein Kündigungsgrund wegen unpünktlicher Zahlung der Mietkaution ist überflüssig, und Wohnungsräumungen aufgrund einstweiliger Verfügungen, weil der Mieter einer Sicherungsanordnung nicht Folge leistet, darf es nicht geben.

"Stattdessen erwarten wir, dass die Koalitionsparteien jetzt das Bestellerprinzip im Maklerrecht realisieren, die Vorschrift des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz so ändern, dass Mietpreisüberhöhungen verhindert und geahndet werden können, und sicherstellen, dass bei Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen immer die tatsächliche Wohnfläche zu Grunde gelegt wird und nicht eine fiktive Wohnfläche mit einem 10-prozentigen Aufschlag", erklärte der Mieterbund-Direktor.

Lücken im Kündigungsschutz schließen

"Der gesetzliche Kündigungsschutz im Mietrecht darf nicht weiter aufgeweicht werden. Kündigungen wegen Eigenbedarfs oder sonstigen berechtigten Interessen - beispielsweise um die Wohnung nur wenige Tage zu nutzen oder um in der Wohnung ein Au-pair-Mädchen unterzubringen oder um in der Wohnung Büroräume oder eine Rechtsanwaltskanzlei einzurichten - müssen ausgeschlossen werden", forderte Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten.
Die Möglichkeit, wegen Zahlungsverzugs ordentlich zu kündigen, bedarf der Überarbeitung durch den Gesetzgeber. Insbesondere auch bei einem Irrtum über den Umfang einer Mietminderung muss eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs ausgeschlossen bzw. zumindest erschwert werden.

Energetische Gebäudesanierung

"Die Kosten der energetischen Gebäudesanierung müssen gerecht zwischen Mietern, Vermietern und Staat aufgeteilt werden. Die bisherige Regelung des § 559 BGB, wonach der Vermieter berechtigt ist, dauerhaft - also zeitlich unbefristet - 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufzuschlagen, ist aus Sicht des Deutschen Mieterbundes ersatzlos zu streichen", forderte Lukas Siebenkotten.

Stattdessen muss sich die höhere Wertigkeit einer energetisch sanierten Wohnung in einer höheren ortsüblichen Vergleichsmiete niederschlagen. Solange Mietspiegel die Mieten energetisch top-sanierter, durchschnittlich sanierter oder gar nicht sanierter Objekte nicht ausreichend differenziert abbilden, ist eine Übergangsregelung notwendig.

Hier darf aber keine Verknüpfung - so die bisherige Regelung des § 559 BGB - zwischen der Höhe der Modernisierungskosten und dem Umfang der Mieterhöhung vorgenommen werden. Stattdessen muss in einer Übergangszeit der Erfolg der energetischen Modernisierung Ausgangspunkt für die Berechnung einer Mieterhöhung sein. Das bedeutet, je mehr Endenergie und damit Heizkosten eingespart werden, desto höher dürfte die Miete ansteigen, also erhöht werden.

Um die Sanierungsquote deutlich zu erhöhen, müssen die Fördermittel für die CO2- Gebäudesanierung spürbar aufgestockt werden, und zwar auf 5 Milliarden Euro pro Jahr.

Wohngeld

Steigende Mieten und Heizkosten sowie die 2011 mit Hinweis auf sinkende Energiepreise aus dem Wohngeldgesetz gestrichene Heizkostenkomponente machen eine Reform des Wohngeldrechts zwingend notwendig. CDU/CSU und SPD sind nun gefordert, die vor der Wahl angekündigte Wohngelderhöhung umzusetzen.

"Wir halten nicht nur eine Erhöhung des Wohngeldes um 10 Prozent für notwendig, sondern ebenso eine Aktualisierung der Einkommensgrenzen sowie der Höchstbeträge. Künftig sollen Wohngelderhöhungen in regelmäßigen Abständen an die gestiegenen Lebenshaltungs- und Wohnkosten angepasst werden. Des Weiteren dringen wir auf die Einführung einer Energiekostenkomponente, die neben den Heizkosten auch die immer schneller steigenden Stromkosten berücksichtigt", sagte Lukas Siebenkotten.

Wohnungsneubau / Soziale Wohnraumförderung

"Wir verlangen, dass in den nächsten Jahren doppelt so viele Mietwohnungen - ca. 140.000 - gebaut werden wie bisher, davon etwa 60.000 Sozialmietwohnungen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir, dass der Bund weiterhin 518 Millionen Euro an die Länder für die soziale Wohnraumförderung zahlen wird. Diese Mittel sollten unbedingt einer Zweckbindung unterliegen, damit ihre Verwendung für die Wohnungsförderung sichergestellt ist. Wir erwarten daneben weitere Anreize und konkrete Maßnahmen zur Ankurbelung des Wohnungsneubaus, beispielsweise verbesserte steuerliche Abschreibungsbedingungen", forderte Mieterbund-Direktor Siebenkotten.

Altengerechte Wohnungen

In Deutschland gibt es derzeit 550.000 altengerechte Wohnungen. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden bis zum Jahr 2020 jedoch zusätzlich etwa 2,5 Millionen barrierearme Wohnungen benötigt.
"Wir setzen uns dafür ein, dass die finanzielle Förderung des KfW-Programms 'Altersgerecht umbauen' deutlich auf 500 Millionen erweitert wird und die Finanzierung aus Haushaltsmitteln erfolgt", sagte der Mieterbund-Direktor.

Städtebauförderung / Soziale Stadt

Lebenswerte und sozial ausgeglichene Städte bilden die Grundlage für den Zusammenhalt einer Gesellschaft. Der Politik und den Programmen zur Städtebauförderung kommt in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu.

"Die finanziellen Mittel zur Städtebauförderung sollten dem tatsächlichen Bedarf entsprechend auf 700 Millionen Euro jährlich angehoben werden. Das Programm "Soziale Stadt" sollte dabei im Mittelpunkt stehen und, wie in Zeiten der letzten großen Koalition, mit mindestens 105 Millionen Euro gefördert werden", forderte Siebenkotten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Mieterbund e.V. (DMB) Pressestelle Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 223230, Fax: (030) 22323100

(cl)

NEWS TEILEN: