Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)
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Stimmrechtsentzug gegen Ungarn durchsetzen – rechtsstaatliche Defizite seit Langem bekannt

(Berlin) - Stimmrechtsentzug gegen Ungarn durchsetzen – rechtsstaatliche Defizite seit Langem bekannt. Statement von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV)

Wegen der ungarischen Blockade von Ukraine-Hilfen und Russland-Sanktionen fordert der Deutsche Anwaltverein (DAV) erneut, das seit acht Jahren anhängige Rechtsstaatsverfahren nach Art. 7 des EU-Vertrags gegen Ungarn zum Abschluss zu bringen und den Weg für einen Stimmrechtsentzug freizumachen.

„Die jüngsten Abstimmungen über weitere finanzielle Hilfen für die Ukraine haben wie unter dem Brennglas gezeigt, wie effektiv einzelne Mitgliedstaaten die Werte und die Sicherheit der EU gefährden können. Rechtsstaatlichkeit und Solidarität sind Teil der grundlegenden Werte der EU; ihre Missachtung durch einzelne Staaten muss ein konsequentes Tätigwerden und die volle Ausnutzung des bestehenden Instrumentariums der EU zur Folge haben.

Daher fordern wir, das Artikel-7-Verfahren wirksam zum Abschluss zu bringen. Wir rufen zu einem entschlossenen Handeln mit Blick auf die darin vorgesehene Möglichkeit eines Stimmrechtsentzugs gegenüber Ungarn auf.

Wer offen für eine illiberale Demokratie wirbt und den Rechtsstaat seit mehr als einem Jahrzehnt autokratisch umbaut und nun die Sicherheit Europas zum wiederholten Male gefährdet, muss irgendwann die Konsequenzen in unserem Staatenverbund tragen.“
Siehe hierzu auch:

Stellungnahme: Neuer Ansatz zur Wiederbelebung von Artikel 7 EUV gegen Ungarn

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV), Littenstr. 11, 10179 Berlin, Telefon: 030 7261520

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