Stopp von Postagenturschließungen
(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert gesetzliche Schritte gegen die anhaltende Schließung von Postfilialen. Die Städte und Gemeinden brauchen die Post vor Ort, erklärten das Geschäftsführende Präsidialmitglied Dr. Gerd Landsberg und der Landesgeschäftsführer des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes Dr. Wulf Haack , am 20. Juni in Berlin. Sie forderten die Bundesregierung auf, die geltende Post-Universaldienstleistungsverordnung zu verschärfen. Die derzeitigen Regelungen reichen, so Landsberg und Haack, nicht aus, eine angemessene Versorgung gerade ländlicher Gebiete mit Postdienstleistungen sicherzustellen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält es für zwingend notwendig, in allen Gemeinden mit mehr als 1.000 Einwohnern sowie in jedem Landkreis mit einer Fläche von 40 km2 eine Postfiliale zu unterhalten. Gegenwärtig sieht die Post-Universaldienstleistungsverordnung als Obergrenze 2.000 Einwohner und 80 km2 vor. Dies führe zu einer schleichenden Ausdünnung der Postgrundversorgung. So ist die Zahl der Postfilialen seit 1997 bis Ende des vergangenen Jahres von 15.131 auf 13.019 zurückgegangen. Zusammen mit dem Abbau von Briefkästen und der Verschlechterung der Konditionen für Postagenturen bedeutet dies eine dramatische Benachteiligung des ländlichen Raums. In einem Schreiben hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund alle Bundestagsabgeordneten aufgefordert, sich für eine Änderung der Post-Universaldienstleistungsverordnung einzusetzen.
Durch die Umsetzung des Vorschlags des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ergäbe sich eine Anzahl von 14.400 - 14.900 Pflichtstandorten für die gesamte Bundesrepublik, verteilt auf ein Staatsgebiet von 357.021 Quadratkilometern bei ca. 82,5 Millionen Einwohnern. Ein Vergleich mit Großbritannien, das bei einer Größe von 244.820 Quadratkilometern und einer Einwohnerzahl von ca. 60 Millionen ca. 17.000 finanzierbare stationäre Poststellen aufweist, zeigt, dass die Forderung nicht unmäßig und bei entsprechendem politischem Willen auch realisierbar ist.
Aktuell unterstützen schon viele betroffene Kommunen eine Klage gegen die Deutsche Post AG und beteiligen sich an den entstehen-den Prozesskosten um die Präsenz von Postagenturen vor Ort auch den nächsten Jahren zu gewährleisten. Dr. Wulf Haack: Die Klage ist ein juristischer Aufhänger, damit sich die Post mit einer Unternehmensstrategie pro Postagentur ernsthaft auseinander setzen muss.
Bundesweite Proteste gegen das Postagentursterben sind bei den Verantwortlichen der Post AG bisher stets auf taube Ohren gestoßen. Anlass der Klage sind nun Verfahrensfehler auf der jüngsten Hauptversammlung der Deutschen Post AG; im Zusammenhang mit einem von Dr. Haack frist- und ordnungsgemäß eingebrachten Aktionärsantrag Postagenturen 2010 sind Verfahrens- und Informationsrechte des Aktionärs massiv übergangen worden. Damit sind nach Ansicht des Aktienrechtlers Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Krafczyk, in der Hauptversammlung Fehler unterlaufen, die eine Anfechtung des Gewinnverwendungsbeschlusses in der Hauptversammlung erfolgreich erscheinen lassen. Das Klageverfahren wird den arroganten Umgang des Vorstands mit dem berechtigten Anliegen vieler Anleger und Postkunden offenbaren. Es ist ein Skandal, dass das ehemalige Bundesunternehmen noch nicht einmal bereit war, das Thema abschließend zu erörtern und die Aktionäre vollständig zu informieren. Außerdem ist es ein Unding, dass sich der Bund als größter Aktionär in der Hauptversammlung nicht zu Wort gemeldet hat, so Haack.
Die Klage wurde heute eingereicht. Haack geht davon aus, dass mit der Klageerhebung das Thema Postagenturen im politischen Raum den Stellenwert erhalten wird, den insbesondere die Kommunen bislang vergeblich gefordert haben. Die Klage von Dr. Haack ist im Interesse aller Städte und Gemeinden in Deutschland. Die auf Bundesebene Verantwortlichen müssen endlich handeln!", so Dr. Landsberg, der davon ausgeht, dass gerade im anlaufenden Bundestagswahlkampf jeder Bundestagsabgeordnete seinen Wählern erklären muss, wie er sich für die Postagenturen vor Ort einsetzt.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Marienstr. 6, 12207 Berlin
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