Pressemitteilung | TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V.

Straftatbestand Datenausspähung: Polizeiliche Kriminalstatistik durch 'PRISM' und 'Tempora' praktisch Makulatur?

(Berlin) - Die offizielle "Polizeiliche Kriminalstatistik" könnte je nach strafrechtlicher und zähltechnischer Wertung der zutage getretenen rechtswidrigen Kommunikationsüberwachung praktisch als Makulatur betrachtet werden, jedenfalls soweit es den Straftatbestand Datenausspähung und mögliche weitere Straftatbestände betrifft.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für 2012 im Bereich Computerkriminalität 87.871 erfasste Straftaten aus bzw. einen Zuwachs von 2011 auf 2012 von 3,4 Prozent. Auf den Tatbestand Ausspähen von Daten (§ 202a Strafgesetzbuch) entfallen laut PKS 2012 16.794 erfasste Fälle, ein Zuwachs von 2011 auf 2012 von 6,8 Prozent.

Computerkriminalität ist ein schwer abgrenzbarer Deliktsbereich mit hoher Dunkelziffer und dementsprechend statistisch nicht präzise erfassbar. Die offiziell ausgewiesen Fallzahlen dürften jedoch im Lichte der aktuellen Debatte als noch freier interpretierbarere Angaben erscheinen, je nach dem, wie die bekannt gewordenen Vorgänge politisch und strafrechtlich gewertet werden.

Eine strafrechtliche Würdigung mit tatsächlicher Einzelfallzählung würde die PKS auf den Kopf stellen und aus den Fugen geraten lassen. Es ist fraglich, inwieweit die mit ohnehin begrenzter Aussagekraft versehene PKS für diese Tatbestände künftig als belastbare Informationsgrundlage taugt. Umso mehr spricht für die Etablierung von verlässlichen "Cyber crime"-Meldestrukturen.

Quelle und Kontaktadresse:
TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V. Dr. Holger Mühlbauer, Geschäftsführer Chausseestr. 17, 10115 Berlin Telefon: (030) 40054310, Fax: (030) 40054311

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