Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Straßenbenutzungsgebühr für Lkw

(München) - Der ADAC steht den Plänen zur Einführung einer elektronisch erhobenen Straßenbenutzungsgebühr für Lkw im Grundsatz positiv gegenüber. Eine derartige Gebühr würde dazu beitragen, die Kosten für Bau und Unterhalt der Straßen, die sog. Wegekosten, gerechter zu verteilen.

Vor allem der ausländische Lkw-Verkehr kommt nicht in vollem Umfang für die vom ihm verursachten Kosten der Straßenbenutzung auf. Er zahlt bisher lediglich die Mineralölsteuer für in Deutschland getankten Kraftstoff und die im europäischen Verbund erhobene Schwerverkehrsabgabe, die sog. Eurovignette. Dabei beträgt der Preis einer Eurovignette pro Jahr bei einem vierachsigen Lkw nur rund 2500 Mark.

Im Vergleich zum Pkw ist die steuerliche Belastung des Lkw-Verkehrs in Deutschland ohnehin moderat: Zwar decken inländische Nutzfahrzeuge nach vorliegenden Wegekostenberechnungen die von ihnen verursachten Kosten über ihr Steueraufkommen ab. Im Vergleich zu den verursachten Kosten ist die steuerliche Belastung des Pkw-Verkehrs aber um das zwei- bis dreifache höher. Dies liegt vor allem daran, dass Lkw die Straßen um ein Vielfaches mehr belasten, als Pkw.

Nach Ansicht des ADAC muss bei der Einführung der elektronischen Straßenbenutzungsgebühr für Lkw sichergestellt sein, dass die Einnahmen durch eine entsprechende Abgabe und die Verwaltungskosten, die dafür erforderlich sind, in einem sinnvollen Verhältnis stehen.

Keinesfalls dürfen allerdings die technischen Voraussetzungen für die Erhebung einer elektronischen Straßenbenutzungsgebühr für Lkw dazu führen, dass auf deutschen Straßen ein generelles Road-Pricing eingeführt wird.

Quelle und Kontaktadresse:
ADAC-Pressestelle, Tel.: (089) 76 76- 34 75, Fax: (089) 76 76- 28 01, Mobil: (0171) 555 2331

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