Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V.

Streichung des Spendenabzugs vom Tisch: Was wird aus der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements?

(Berlin) - Mit Erleichterung hat der Bundesverband Deutscher Stiftungen die Aussage von Bundeskanzler Gerhard Schröder vom 25. Oktober zur Kenntnis genommen, dass der Spendenabzug für Unternehmen entgegen den Plänen des Bundesfinanzministers erhalten bleibt. Zahlreiche kleine Stiftungen und gemeinnützige Organisationen, die auf Spenden von Unternehmen angewiesen sind, sahen ihre Wirksamkeit und Existenz bedroht. Nun ist zu erwarten, dass es auch in Zukunft wieder zur Errichtung bedeutender Firmenstiftungen kommen wird. Freilich hat die Entwicklung und Diskussion der letzten Woche deutlich gemacht, wie sehr bereits jetzt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft in die Versprechen des Staates gelitten hat, es sei ihm ernst mit der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements.

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, Dr. Christoph Mecking, äußerte sich heute wie folgt: „Die Bundesregierung muss sich an ihrem Programm aus der vergangenen Legislaturperiode messen lassen, das sie in den Wahlkampf übernommen hat. Die Gesetze zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen (2000) und zur Modernisierung des Stiftungsrechts (2002) und die Arbeit der Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ waren wichtige Zeichen für eine stiftungsfreundlichere Gesellschaft, die es Stiftungen und Stiftern ermöglicht, Gutes für die Mitmenschen zu bewirken.“

Im neuen Koalitionsvertrag jedoch finden diese Ideen und Ansätze nur dürftige Aufnahme. Mecking weiter: „Erneuerung, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, die als Titel für die Koalitionsvereinbarung herhalten, gibt es nur mit einer starken Zivilgesellschaft. Stiftungen sind unverzichtbarer Bestandteil dieser Gesellschaft.

Will die Regierung in den kommenden vier Jahren glaubwürdig regieren, muss sie die Rahmenbedingungen für Stiftungen weiter verbessern. Dazu gehören die Aufnahme der „Förderung des gemeinnützigen Engagements“ in den Katalog steuerbegünstigter Zwecke, die Möglichkeit für Stiftungen, aus verwendungspflichtigen Mitteln bei der Neuerrichtung weiterer Stiftungen mitzuhelfen, die Anhebung der Abzugsmöglichkeiten für alle gemeinnützigen Zwecke auf 20% des jährlich zu versteuernden Einkommens und die Erhöhung des Freibetrages bei Stiftungsneuerrichtungen von 307.000 auf 500.000 Euro sowie die Erweiterung auf die Erhöung des Grundkapitals bestehender Stiftungen. Herr Bundeskanzler: Modernes Regieren weckt bürgerschaftliche Verantwortung. Gehen Sie weiter auf dem in den letzten vier Jahren eingeschlagenen Weg.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V. Alfried-Krupp-Haus, Binger Str. 40 14197 Berlin Telefon: 030/8979470 Telefax: 030/89794711

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