Streiks helfen nicht weiter. Sie gehen allein zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger
(Berlin) - Statement von GPM Dr. Landsberg zum Arbeitskampf im Öffentlichen Dienst: Unstreitig haben wir einen guten und funktionsfähigen Öffentlichen Dienst. Die Verwaltung ist in den letzten Jahren besser, schneller und bürgernäher geworden. Das ist eine wichtige Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Anderseits sind die öffentlichen Arbeitgeber hoch verschuldet. Elf von sechzehn Bundesländern haben verfassungswidrige Budgets. Berlin, Bremen und Saarland haben sogar die Haushaltsnotlage ausgerufen. Die Kommunen haben fast 100 Mrd. Euro Schulden und zahlen ihr Personal teilweise aus Kassenkrediten, die eine Höhe von 27 Mrd. Euro erreicht haben.
Es gibt nichts zu verteilen. Wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen, müssen wir alle mehr und länger arbeiten. Das ist in der Wirtschaft so, aber auch im Öffentlichen Dienst.
Es ist eine Milchmädchenrechnung von ver.di, wenn es dort heißt, der Streik solle Arbeitsplatzabbau verhindern. Wenn die Kindergärtnerin 18 Minuten länger am Tag arbeitet, erhöht das geringfügig das Betreuungsangebot für die Eltern. Dies heißt, Sie können ihr Kind etwas früher bringen oder etwas später abholen. Ein Arbeitsplatz wird dadurch nicht eingespart. Die 18 Minuten wären ein Minibaustein für etwas mehr Flexibilität. Für die Kommunen ergibt sich im Übrigen ein hohes Konfliktpotenzial auch daraus, dass die Beamten bereits 40 teilweise sogar schon 42 Stunden arbeiten, obwohl sie teilweise die gleiche Tätigkeit ausüben wie die Angestellten. Der Streik wird den Druck auf die Kommunen, noch mehr Aufgaben zu privatisieren erhöhen, das sollte ver.di bedenken. Der Arbeitskampf ist im Übrigen völlig überzogen und wird in der Öffentlichkeit keine positive Resonanz haben. Er widerspricht zudem dem Geist des TVöD. Der im Oktober 2005 geschlossene Vertrag sieht die Möglichkeit der Arbeitszeitverlängerungen in einzelnen Bundesländern expliziert vor; ohne diese Öffnungsklausel hätten die kommunalen Arbeitgeber das Vertragswerk niemals unterschrieben. Insoweit ist es konsequent und richtig, wenn Kommunen in Baden-Württemberg und Niedersachsen diese Öffnungsklausel auch nutzen wollen. Oberste Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden wird es im Übrigen sein, 2007 endlich wieder die Maastrich-Kriterien einzuhalten. Unter dieser Vorgabe ist eine geringfügige Arbeitszeitverlängerung von 18 Minuten am Tag für Beschäftigte, die kein Arbeitsplatzrisiko haben, zumutbar und die mildeste aller denkbaren Varianten.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
Franz-Reinhard Habbel, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit
Marienstr. 6, 12207 Berlin
Telefon: (030) 773070, Telefax: (030) 77307200
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