Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Streit mit öffentlich-rechtlichen Sendern um Online-Auftritte spitzt sich zu

(Berlin) - Wie die "Netzeitung" berichtet, hätten sich Vertreter von ZDF und WDR am 22. November 2004 in Brüssel mit Philipp Lowe, dem Leiter der Generaldirektion Wettbewerb der Kommission, getroffen. Bei diesem Treffen habe Lowe gesagt, die Online-Inhalte der Öffentlich-Rechtlichen gingen "über das wettbewerbsrechtlich erträgliche Maß" hinaus. Konkrete Beispiele habe er jedoch nicht genannt. In einem Schreiben hätten die Intendanten von WDR und ZDF, Fritz Pleitgen und Markus Schächter, daraufhin das Bundesfinanzministerium, Kulturstaatsministerin Christina Weiss sowie die rheinland-pfälzische Landesregierung informiert.

Die EU-Kommission will noch in diesem Jahr über mehrere Beschwerden privater Medienanbieter entscheiden. Diese fordern, dass die öffentlich-rechtlichen Sender ihre kommerziellen Aktivitäten klarer von den gebührenfinanzierten trennen und transparenter arbeiten sollen. Laut "Netzeitung" deuten Pleitgen und Schächter in ihrem Schreiben an, den Wettbewerbshütern in Brüssel entgegenkommen zu wollen, um ein allzu hartes Urteil abzuwenden. Ein Verhaltenskodex soll demnach für mehr Transparenz sorgen. Die beiden Intendanten schreiben, sie trügen sich angesichts der Mutmaßungen der Kommission über "Defizite in Sachen Transparenz und marktgerechten Verhaltens" mit dem Gedanken, "'Codes of Conduct' für unsere Rundfunkanstalten zu entwickeln, die marktkonformes Verhalten bei unseren gewerblichen Tätigkeiten nach außen dokumentieren und nach innen sicherstellen".

Inwieweit die Online-Angebote von ARD und ZDF vom Programmauftrag gedeckt sind und damit über die Rundfunkgebühren finanziert werden dürfen, ist schon länger in der Diskussion. Der BDZV und die Landesverbände haben bei zahlreichen Gelegenheiten deutlich gemacht, dass es nicht nachvollziehbar sei, warum die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender beispielsweise Kontaktanzeigenportale, Chatangebote ohne redaktionelle Inhalte oder die Herstellung von Online-Computerspielen zur Erfüllung ihres Auftrags für notwendig erklärten. Kernforderung der Zeitungsverleger war seit je die Kürzung der Ausgaben für die Internetangebote bei ARD und ZDF sowie die weitere inhaltliche Begrenzung.

Vor diesem Hintergrund hat der BDZV auch die Ankündigung des ZDF begrüßt, 2005 einen neuen Online-Auftritt seiner Nachrichtensendungen zu präsentieren. Die Zusammenarbeit des ZDF mit der Telekom-Tochter T-Online läuft zum Jahresende aus. Das Nachrichtenportal www.heute.de geht am 6. Januar 2005 ans Netz und wird die Website www.heute.t-online.de ablösen. Nach Auskunft von ZDF-Intendant Markus Schächter vom 25. November 2004 sollen die Fernsehbeiträge der ZDF-Informationssendungen adäquat im Internet zu sehen sein, ebenso die kompletten Sendungen von "heute" und "heute-journal".

Die Zusammenarbeit des ZDF mit T-Online bei den Nachrichtenseiten im Internet war im Rahmen der Diskussionen um das Programmsponsoring beendet worden. Auch hier hatte der BDZV von Anfang an kritisiert, dass die Kooperation wettbewerbsrechtlich äußerst bedenklich sei und gegen das rundfunkrechtliche Werbe- und Sponsoringverbot verstoße. Zum Ende der Kooperation sagten die Zeitungsverleger, dass der Sender offensichtlich nun bereit sei, die gesetzlichen Grenzen zu akzeptieren, nach denen öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nur programmbegleitend werbe- und sponsoringfreie Online-Angebote ins Netz stellen dürften.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Haus der Presse, Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: 030/726298-0, Telefax: 030/726298-299

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