Streit über Dosenpfand ist (eigentlich) beigelegt / DBV begrüßt Pfand-Befreiung für Milchgetränke und Wein
(Bonn) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt, dass der Streit über das Dosenpfand nunmehr im Sinne des DBV beigelegt ist. In der Auseinandersetzung über die Ausgestaltung der Pfandregelung auf Getränkeverpackungen im Rahmen der Verpackungsverordnung hätten Bundestag und Bundesrat nach dreijährigem Streit eine Lösung gefunden, die jetzt nicht durch erneute Auseinandersetzungen (Berliner Zeitung 21.12.2004) in Frage gestellt werden sollte.
Der DBV hatte im Rahmen der Novellierung stets darauf hingewiesen, dass eine Einbeziehung der Getränkebereiche Milch und Wein in die Pfandregelung nicht geboten sei, da es fachlich nicht gerechtfertigt und nicht praxistauglich gewesen wäre. Vielmehr sollten die bewährten Mehrweg- und Recyclingwege für diese Getränkebereiche im Sinne des Umwelt- und Ressourcenschutzes ausgebaut werden. Insgesamt hätte eine Pfandregelung für die Getränkebereiche Milch und Wein sowohl die Verbraucher als auch den Lebensmittelhandel vor unlösbare technische und hygienische Probleme gestellt.
Künftig soll Pfand auf alle Einweggetränkeverpackungen der Getränkebereiche Bier, Mineralwasser und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke erhoben werden, sofern es sich nicht um ökologisch vorteilhafte Verpackungen wie Getränkekartons oder Schlauchbeutel handelt. Ausgenommen wurden explizit die Getränkebereiche Milch inklusive der Milchmixgetränke und Wein. Die Milch wird mittlerweile fast ausschließlich in Mehrwegsystemen oder ökologisch vorteilhaften Verpackungen verkauft, weshalb eine Zwangspfandregelung nicht angemessen ist, betonte der DBV. Auch eine Einbeziehung des Getränkebereichs Wein in die Pfandpflicht hätte die etablierten Mehrwegsysteme für Weine in Deutschland gefährdet.
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