Streit um private Steuerberatungskosten jetzt beim BFH
(Berlin) - Der Streit um die Abziehbarkeit privater Steuerberatungskosten geht in eine neue Runde. Seit wenigen Tagen ist das erste Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof (BFH X R 10/08) anhängig, in dem darum gestritten wird, ob private Steuerberatungskosten weiterhin steuerlich geltend gemacht werden können.
Hintergrund ist die Streichung des § 10 Absatz 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005. Seither sollen private Steuerberatungskosten nicht mehr als so genannte Sonderausgaben gelten.
Das Revisionsverfahren wird von dem Garbsener Steuerberater Uwe Szymborski (Zwadlo Steuerberatungsgesellschaft mbH) mit Unterstützung des Deutschen Steuerberaterverbandes geführt. Vorausgegangen war ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts (10 K 103/07 vom 17. Januar 2008). Darin war in Abrede gestellt worden, dass private Steuerberatungskosten unvermeidbare Privatausgaben seien. Das subjektive Nettoprinzip, das es dem Fiskus verbietet, auf Einkommen zuzugreifen, das für unvermeidbare Ausgaben benötigt wird und daher für den Steuerzahler indisponibel ist, sei nicht verletzt.
Die Anhängigkeit des Verfahrens beim Bundesfinanzhof hat zur Folge, dass Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide, mit denen der Abzug privater Steuerberatungskosten begehrt wird, grundsätzlich gemäß § 363 Absatz 2 Satz 2 der Abgabenordnung (AO) ruhen. Einsprüche, die unter Hinweis auf das Verfahren BFH X R 10/08 auf dieselbe Rechtsfrage gestützt werden, dürfen insoweit nicht zurückgewiesen werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Pressestelle
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: (030) 278762, Telefax: (030) 27876799
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