Pressemitteilung | Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)

Stromunfälle vermeiden / Elektroverband fordert gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung von Elektroanlagen / Wohnungseigentümer und Vermieter sollten elektrische Anlagen regelmäßig überprüfen - Defekte können dramatische Folgen haben

(Frankfurt am Main) - Elektrischen Strom riecht man nicht, man schmeckt und hört ihn nicht und spürt ihn erst, wenn es zu spät sein kann. Im Zusammenhang mit dem tragischen Unglück, bei dem am Montag im rheinlandpfälzischen Lustadt zwei Kinder ums Leben kamen, weist der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Frankfurt/Main, auf die ernstzunehmenden Gefahren hin, die von Elektrizität ausgehen können. Ersten offiziellen Berichten zufolge war ein Haarföhn in die mit Wasser gefüllte Badewanne gefallen, in der sich die Kinder befanden. In einem solchen Fall hätte ein funktionierender Fehlerstromschutzschalter verhindern können, dass der Strom über das Wasser abfließt und Menschen tötet.

So genannte FI-Schutzschalter sind seit 1984 für Feuchträume in Neubauten verpflichtend. Für bestehende Gebäude gibt es jedoch keine Nachrüstpflicht. Aus Sicht des ZVEH ist dies eine massive Sicherheitslücke. Gerade Elektroinstallationen in älteren Gebäuden entsprechen häufig nicht gesetzlichen Standards. Sie müssten regelmäßig auf ihre Sicherheit und Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Aus diesem Grund fordert der ZVEH seit Jahren, Wohnungseigentümer und Vermieter zu regelmäßigen Generalinspektionen der Elektroleitungen und ‑geräte in Mietwohnungen gesetzlich zu verpflichten.

Zwar bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil im Oktober 2008: Vermieter sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht Elektroinstallationen und ‑geräte regelmäßig einer Generalinspektion zu unterziehen. Keinen Zweifel ließ der BGH allerdings daran, dass Vermieter die vertragliche Nebenpflicht trifft, ihre Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Diese Pflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Teile des Hauses.

Deshalb empfiehlt das Elektrohandwerk Hauseigentümern und Vermietern, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig gemäß VDE-Bestimmungen überprüfen zu lassen. Die Elektrobetriebe bieten dafür seit Jahren die Sicherheitsprüfung E-CHECK an, die gemäß den VDE-Bestimmungen durchgeführt wird. Wird eine Prüfung allerdings erst dann als erforderlich angesehen, wenn bereits Schäden aufgetreten sind, kann es in vielen Fallen zu spät sein. Denn Defekte an der Elektrik oder fehlende Sicherheitseinrichtungen, wie FI-Schalter, können schlimmste Folgen nach sich ziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) Petra Schmieder, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Lilienthalallee 4, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 2477470, Telefax: (069) 24774719

(mk)

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