Strukturelle Reform der überörtlichen Sozialhilfe
(München) - In einer gemeinsam mit con_sens Hamburg erstellten Studie stellt das ifo Institut ein Optionsmodell zur Reform der überörtlichen Sozialhilfe vor, das Aufgaben und Ausgaben in eine Hand legt und die beteiligten Gebietskörperschaften und öffentlichen Träger zu Kostenbewusstsein und Finanzkontrolle zwingt. Wir erwarten erhebliche Effizienzgewinne und Einsparpotentiale, was insbesondere im Hinblick auf steigende Fallzahlen eine notwendige Voraussetzung für die Konsolidierung im Bereich der Eingliederungshilfe ist., erklärt der ifo-Haushaltsexperte Rüdiger Parsche. Neben den notwendigen Reformschritten empfiehlt Parsche auch eine kritische Überprüfung der Versorgungsstandards.
Auf der Grundlage des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) sind die überörtlichen Träger der Sozialhilfe, z.B. Landeswohlfahrtsverbände, zuständig für behinderte und kranke Menschen in sozialer und materieller Not, vor allem in teil- und vollstationären Einrichtungen, während die örtlichen Träger für ambulante Leistungen zuständig sind. Die überörtlichen Sozialhilfeträger haben derzeit massive Finanznöte, die durch steigende Fallzahlen der Eingliederungshilfe, auf die behinderte Menschen einen gesetzlichen Anspruch haben, verursacht sind. Die demographische Entwicklung und die verbesserte medizinische Versorgung verlängern die Pflegezeiten und führen zu steigenden Kosten. Im Freistaat Sachsen wird mit einer Zunahme der Fallzahlen zwischen 2002 und 2013 im Wohnen für Behinderte um 34,5 Prozent und in den Werkstätten für behinderte Menschen um 21 Prozent gerechnet. Die damit verbundenen Kosten werden sich unter den jetzigen Bedingungen mehr als verdoppeln (2002: Euro 26 Mio; 2013: Euro 57 Mio.).
Um dem Subsidiaritätsprinzip zu entsprechen empfiehlt das Institut eine weitgehende Verlagerung der Aufgaben auf die Kommunen. Gleichzeitig empfiehlt es, die die bisherige Umlagefinanzierung abzuschaffen und statt dessen eine wettbewerbsorientierte Struktur aufzubauen. Auch die getrennte Zuständigkeit für ambulante und stationäre Hilfe sollte überwunden werden, um eine Lastverschiebung zu den überörtlichen Sozialhilfeträgern, wie z.B. den Wohlfahrtsverbänden, und damit zu einer teureren stationären Versorgung zu verhindern. Pauschale Kürzungen bei der Eingliederungshilfe sind nicht zu empfehlen, da eine kurzfristige Kosteneinsparung durch langfristige Zusatzkosten aufgrund unterlassener Präventionsmaßnahmen aufgezehrt würde. Strukturelle Veränderungen, zu denen der Ausbau ambulanter Hilfsangebote oder der Flexibilisierung des erforderlichen Hilfebedarfs im Einzelfall gehören, können die durchschnittlichen Fallkosten senken.
Quelle und Kontaktadresse:
ifo Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Poschingerstr. 5, 81679 München
Telefon: 089/92240, Telefax: 089/985369
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