Pressemitteilung | AOK - Bundesverband

Studentische Krankenversicherung / Drei Dinge braucht der Student: Abi, Semesterbeitrag und die AOK

(Bonn) - Wer in Deutschland studieren will, braucht die Hochschulreife, den Überweisungsbeleg für den Semesterbeitrag und eine Krankenversicherung. "Wer sich an einer Hochschule einschreiben möchte, muss die Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen oder eine Bescheinigung über die Befreiung von der Versicherungspflicht", sagt Nicole Alten, Expertin für die studentische Krankenversicherung beim AOK-Bundesverband.

Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, gesetzlich krankenversichert zu sein: die Familienversicherung, eine spezielle studentische Krankenversicherung oder eine freiwillige Krankenversicherung für Studierende. "Was für wen gilt, hängt vom Alter oder Familienstand ab", so Nicole Alten.

Beispiel Familienversicherung:
Wer direkt nach dem Abitur mit dem Studium beginnt, kann grundsätzlich bis zu seinem 25. Geburtstag die kostenlose Familienversicherung nutzen. "Sind die Eltern bei der AOK versichert, erhalten Kinder bis zum 25. Lebensjahr sämtliche AOK-Leistungen, ohne dafür bezahlen zu müssen", erläutert AOK-Expertin Alten. Wehr- oder Zivildienstzeiten schieben diese Altersgrenze hinaus.

Voraussetzung für eine Familienversicherung ist neben der Altersgrenze auch, dass das regelmäßige Einkommen im Kalenderjahr monatlich den Betrag von 345 Euro nicht übersteigt. Die monatliche Einkommensgrenze wird auf 400 Euro erhöht, wenn eine so genannte geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Kostenfrei familienversichert können Studierende auch über ihren Ehepartner oder ihre Ehepartnerin sein, und zwar ohne Altersgrenze. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften. Kinder von gesetzlich krankenversicherten Studierenden sind ebenfalls kostenfrei familienversichert - anders als bei den privaten Krankenversicherungen.

Beispiel studentische Krankenversicherung:
Mit dem 25. Geburtstag des Studierenden endet auch seine Familienversicherung. "Studierende können nun die günstige studentische Krankenversicherung bei ihrer AOK nutzen", sagt Nicole Alten. Diese besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters und längstens bis Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die studentische Krankenversicherung über die Höchstdauer hinaus verlängert werden. Solche Gründe sind zum Beispiel die Geburt eines Kindes mit anschließender Betreuung, eine Behinderung, die Mitarbeit in Hochschulgremien oder die Betreuung behinderter Familienangehöriger.

Zum Wintersemester 2005/2006, also für den Zeitraum vom 01.10.2005 bis 30.09.2006, sinkt der Beitrag für Studenten auf monatlich 47,53 Euro. "Der Beitrag orientiert sich am Durchschnittsbeitragssatz aller Kassen zum 1. Januar", so Alten weiter. "Und dieser ist in diesem Jahr im Vergleich zum Jahr 2004 etwas zurückgegangen. Daher die Senkung." Keine Veränderungen gibt es in der Pflegeversicherung: Studierende ab dem 23. Lebensjahr ohne Kinder zahlen 9,09 Euro im Monat; Studierende mit Kindern 7,92 Euro.

Beispiel freiwillige Krankenversicherung:
Mit Ende des 14. Fachsemesters oder mit dem Ende des Semesters, in das der 30. Geburtstag fällt, endet die studentische Krankenversicherung. Die AOK bietet ihren Kunden an, dass sie sich für maximal sechs Monate zu einem vergünstigten Beitrag freiwillig weiterversichern können - wenn sie weiterhin fürs Studium eingeschrieben sind. "Auch nach dem Studium bieten wir denjenigen, die sich bei uns versichern, gute Konditionen an", betont AOK-Expertin Alten. "Arbeitnehmer zahlen Beiträge, die sich nur am Einkommen orientieren und nicht am Alter oder Gesundheitszustand. Auch wer im Beamtenverhältnis steht, selbstständig oder freiberuflich ist, kann weiterhin die AOK wählen."

Quelle und Kontaktadresse:
AOK - Bundesverband Kortrijker Str. 1, 53177 Bonn Telefon: 0228/8430, Telefax: 0228/843502

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