Pressemitteilung | Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA)

Studie beweist Unbedenklichkeit von Ortho-K-Linsen im Straßenverkehr

(Düsseldorf) - Die Fahrtauglichkeit von Ortho-K-Anwendern ist auf dem gleichen Niveau mit der von Trägern anderer Sehhilfen. Dies ergab eine großangelegte, interdisziplinäre Studie der Fachhochschule Jena und des Augenlaserzentrums Halle. Somit konnte erstmals eindeutig nachgewiesen werden, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs in Kombination mit der Sehschärfenkorrektur durch orthokeratologische Nachtlinsen sicher ist. Diese Ergebnisse widerlegen bisherige Annahmen, nach denen die Fahrtauglichkeit mit Ortho-K-Kontaktlinsen nicht sicher gewährleistet sei.

Die Methode der Orthokeratologie bezeichnet eine mechanische Korrektur von Kurzsichtigkeit. Dabei müssen individuell angepasste Kontaktlinsen über Nacht getragen werden. Sie üben Druck auf das Auge aus und verändern dadurch die Form der Hornhaut. Tagsüber ist das Tragen einer Sehhilfe dann nicht mehr nötig.

Im Rahmen der Jenaer Studie unter Leitung von Prof. Wolfgang Sickenberger wurde mit verschiedenen Tests die Fahrtauglichkeit von Ortho-K-Anwendern und Trägern konventioneller Sehhilfen untersucht. Dabei wurden sowohl die Fahrerlaubnisverordnung als auch die strengeren Empfehlungen der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) mit einbezogen. Es zeigte sich, dass die Fahrtauglichkeit der Ortho-K-Träger genau so hoch ist, wie bei der Referenzgruppe der Brillen- und Kontaktlinsenträger. Auch die unter Berücksichtigung der Empfehlungen der DOG und des Berufsverbandes der Augenärzte (BVA) durchgeführten Untersuchungen von Tagessehschärfe, Dämmerungssehen und Blendempfindlichkeit zeigen, dass 96 Prozent der Ortho-K-Linsen-Anwender zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet sind. Rechtlich wurde in Deutschland bisher die Auffassung vertreten, dass die Fahrtauglichkeit mit Ortho-K-Linsen nicht sicher gewährleistet sei. Das Ergebnis der Studie stellt diese Ansicht jedoch in Frage. In der Schweiz gibt es bereits eine besondere Bescheinigung, die das Führen von Kraftfahrzeugen mit Ortho-K-Linsen ermöglicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) Gabriele Gerling, Öffentlichkeitsarbeit und Marketing Alexanderstr. 25a, 40210 Düsseldorf Telefon: (0211) 863235-0, Telefax: (0211) 863235-35

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