Pressemitteilung | VhU - Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. - Hauptgeschäftsstelle

Studiengebühren: Hessische Wirtschaft stellt sozialverträgliches Gebührenmodell vor

(Frankfurt am Main) - Als “bahnbrechende Entscheidung und gleichzeitigen Startschuss für ein schnelles Handeln auch der hessischen Landesregierung ” begrüßte Volker Fasbender, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) die heutige (26. Januar) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BverfG), das Verbot von Studiengebühren für verfassungswidrig zu erklären. Damit ist der Weg auch in Hessen frei für eine international wettbewerbsfähige Hochschulreform”, freute sich Fasbender und sieht für die Erfüllung einer jahrzehntelangen Forderung der VhU jetzt gute Voraussetzungen.

“Wir erwarten jetzt von der Landesregierung ein Studiengebührenmodell mit gesetzlicher Regelung”, forderte der VhU-Hauptgeschäftsführer. Den politischen Diskussionen, den neuen Gestaltungsfreiraum der Länder wieder mit Verweis auf das verfassungsrechtliche Gebot der “Einheit der Lebensverhältnisse” zu verkleinern, habe das Bundesverfassungsgericht eine eindeutige Absage erteilt. Die hessische Landesregierung habe sich klar für Autonomie, Wettbewerb und Profilbildung an jeder Hochschule als Reformziel entschieden. Dann sei es auch nur konsequent, ein gesetzliches Studiengebührenmodell zu schaffen. Jeder Hochschule solle freigestellt werden, ob und wie sie die Gebühren bei den eigenen Studienangeboten umsetze. “Profilstärke einer Hochschule und das Niveau ihres Leistungsangebots können so bestimmend für das Niveau der Gebührenerhebung sein”, erläuterte Fasbender das Grundkonzept der VhU. Wenn das Bundesverfassungsgericht nach sorgfältiger Prüfung des Grundgesetzes zu diesem Ergebnis komme, dann könnten anderslautende Länderverfassungen auf Dauer kein wirkliches Hindernis darstellen.

Der Hauptgeschäftsführer verwies darauf, dass die VhU der Landesregierung bereits zur jüngst verabschiedeten 3. Hochschulgesetznovelle ein konkretes Studiengebührenmodell vorgeschlagen habe, ohne allerdings bis heute hierauf eine Antwort von Wissenschaftsminister Corts erhalten zu haben: “Wir setzen bei unserem Modell auf Studienbeiträge, die sowohl eine sozialverträgliche Studienfinanzierung sichern als auch eine effiziente Verteilung der öffentlichen Mittel an die Hochschulen beinhalten.” Danach solle jeder Studierende – statt des heutigen BaföG - ein Ausbildungsbudget von 15.000,- Euro erhalten, das er nicht zurückzahlen müsse. Hinzu komme ein maximales Darlehen von rund Euro 35.000, das der Finanzierung des Lebensunterhalts und für die neuen Studienbeiträge zur Verfügung stehe. Die Studiengebühren selbst definiert die VhU als “Entgelte” mit einem Splitting-Modell: Ein Teil solle ein hochschuleinheitlicher Grundbetrag sein, der sich aus studiengangübergreifenden Lehrausausgaben und Personalkosten errechnet. Ein weiterer Teil solle aus variablen Beiträgen bestehen, die nutzerabhängig sind (Kosten der Studienbegleitung, Betreuung und von Prüfungen), bei der Anmeldung zur Erbringung eines Leistungsnachweises fällig werden und an vorgeschriebene Leistungspunkte (credit points) gebunden sind. Der Grundbeitrag sollte Euro 500,- pro Semester nicht überschreiten und der Beitrag pro credit point beim Bachelor maximal Euro 25,- und beim Master Euro 50,- betragen.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. (VhU) Emil-von-Behring-Str. 4, 60439 Frankfurt Telefon: 069/95808-0, Telefax: 069/95808-126

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