Studiengebühren kommen den Studierenden zu Gute
(Berlin) - Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung den Weg für Studiengebühren endlich frei gemacht. Die Länder können jetzt frei entscheiden ob und in welcher Höhe sie Gebühren einführen wollen. Sie sollten diese Chance umgehend nutzen um den Hochschulen zusätzliche Finanzmittel für ein besseres Studienangebot zu ermöglichen. Jetzt ist es an den Ländern, sozialverträgliche Studiengebührenmodelle zu konzipieren. Die Erhebung von Studiengebühren muss den Universitäten unmittelbar zu Gute kommen und darf nicht in den Haushalten der einzelnen Länder versickern. Die Gewinner werden letztlich die Studierenden sein, wenn die Qualität von Forschung und Lehre steigt. Außerdem: Ihre Position als Kunde der Hochschulen wird gestärkt. Zudem wird ihre Studienwahl gezielter sein, weil sie sich genauer über Studienmöglichkeiten und Berufsziele informieren werden. Gebühren spornen an, effizienter zu studieren.
Sozial Schwache dürfen aber nicht durch das Rost fallen: Für sie muss ein Darlehens- und Stipendiensystem geschaffen werden. Denkbar sind auch Studiengebühren, die erst später gezahlt werden müssen, wenn man selbst Einkommen erzielt. Das Karlsruher Urteil zeigt aber auch, dass eine Wiederaufnahme der Verhandlungen über eine Föderalismusreform im Hochschulsektor unerlässlich ist. Notwendige Reformschritte müssten dann nicht mehr vor Gericht entschieden und damit über Jahre schleppt werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Telefon: 030/203080, Telefax: 030/203081000
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