StV und impulse fordern: "Weg mit § 8a KStG!"
(Berlin) - Die gemeinsame Umfrage des Deutschen Steuerberaterverbandes und des Unternehmensmagazins impulse belegt, was der DStV schon seit langem fordert: § 8a KStG in der jetzigen Form gehört abgeschafft! Wie die Umfrageergebnisse belegen, sind ein Viertel der Gesellschafter-Geschäftsführer mittelständischer Kapitalgesellschaften von Steuernachteilen aus § 8a KStG bedroht.
Die Vorschrift des Körperschaftsteuergesetzes wurde aufgrund eines Urteils des Europaeischen Gerichtshofs geändert, der bemängelt hatte, dass ausländische Kapitalgesellschaften bei der Körperschaftsteuer gegenüber deutschen Gesellschaften benachteiligt würden. Doch statt die Nachteile der ausländischen Gesellschafter zu beseitigen, werden durch die Neufassung des § 8a KStG nun auch die Zinsen, die eine inländische GmbH an ihre Gesellschafter in Deutschland zahlt, als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt. Davon ausgenommen sind nur die Fälle, in denen insgesamt weniger als 250.000 Euro Zinsen p.a. fließen oder die GmbH mehr als 40 Prozent Eigenkapital aufweisen kann. Diese Eigenkapitalausstattung ist jedoch eher selten, nur 9 Prozent der befragten Unternehmen erreichen diesen Wert. 78 Prozent aller Befragten können auf maximal 25 Prozent Eigenkapital zurückgreifen.
In einem offenen Brief an Bundesfinanzminister Hans Eichel äußern der Chefredakteur von impulse, Klaus Schweinsberg, und der Präsident des DStV, Jürgen Pinne, ihre Sorge um die Existenzfähigkeit mittelständischer Kapitalgesellschaften und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Sie bringen ihre Befürchtung zum Ausdruck, dass das BMF-Schreiben vom 15. Juli (Az. IV A 2 - S 2742a - 20/04), welches die Nichtabziehbarkeit von Zinsen entgegen dem Gesetzeswortlaut beschränkt, vor den Finanzgerichten keinen Bestand haben wird. Diese Unsicherheit für die Betroffenen sei unhaltbar.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. (DStV)
Littenstr. 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/278762, Telefax: 030/27876799
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