Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V.

Sucht: Wohnort darf nicht darüber entscheiden, wie Suchtkranke versorgt werden

(Berlin) - Mit einem "Aktionstag Suchtberatung" weisen die Caritas und andere Wohlfahrtsverbände und Suchtselbsthilfeverbände heute auf die gestiegene Bedeutung aber auch die prekäre Finanzierung der ambulanten Suchthilfe hin.

"Die Corona-Pandemie hat bei vielen Menschen die Suchtproblematik verschärft - sei es mit Alkohol, Sedativa, Glückspiele oder Medien. Die Suchtberatung ist also wichtiger denn je. Sie braucht unbedingt eine stabile, kostendeckende und verlässliche Finanzierung", fordert Caritas-Präsident Peter Neher.

Pflichtleistung der Kommunen

Suchtberatung ist eine freiwillige Leistung der Kommunen. Das heißt: Die Refinanzierung ist prekär und gleicht in Deutschland einem Flickenteppich. Das erschwert die Gestaltung der Arbeit vor Ort, berichten Suchtberaterinnen und Berater.

"Die Hilfe, die man als suchtkranker Mensch erfährt, darf nicht vom Wohnort abhängen. Alle Menschen brauchen einen freien Zugang zu Suchtberatung mit vergleichbaren Angeboten", so Neher.

Die Akteure der Suchthilfe fordern, dass diese zur Pflichtleistung der Kommunen wird. Auf 10.000 Einwohner_innen soll überall in Deutschland mindestens eine Fachkraft für die Grundversorgung in den Suchtberatungsstellen kommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. Mathilde Langendorf, Pressestelle Berlin Karlstr. 40, 79104 Freiburg Telefon: (0761) 2000, Fax: (0761) 200541 Hauptvertretung Berlin Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 284447-42, Fax: (030) 284447-55

(cl)

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