Syndikus-Steuerberatertag etabliert sich weiter
(Berlin) - Der 3. Deutsche Syndikus-Steuerberatertag ist am 10. Februar 2011 mit durchweg positivem Echo zu Ende gegangen. Etwa 90 Syndikus-Steuerberater und weitere Interessierte hatten sich in Düsseldorf zusammengefunden, um über fachliche Fragen der Syndizi zu diskutieren. Den Schwerpunkt der Tagung bildeten steuerrechtliche Themen mit internationalem Bezug sowie Fragen der Umsatzsteuer.
Im Fachprogramm berichtete Prof. Dr. Bert Kaminski über die steueroptimale Strukturierung von Engagements im Ausland. In Beispielsrechnungen stellte sich die Betriebsstätte als zumeist ertragsteuerlich günstigste Variante heraus. Etwaigen Haftungsproblemen könne man mit der Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft begegnen, so der Referent weiter. Allerdings warnte Kaminski, der Schriftleiter des DStV-Verbandsorgans "Die Steuerberatung", vor allzu schematischen Betrachtungen und davor, "Randprobleme" wie die ausländische Erbschaftsteuer und die Existenz eines etwaigen Ausstiegsszenarios nicht zu vernachlässigen.
Der leitende Regierungsdirektor Franz Hruschka thematisierte in seinem Vortrag die Aufzeichnungspflichten bei Fällen mit Auslandsbezug und die hiermit einhergehende Erwartungshaltung der Finanzverwaltung. Neben der Identifikation und Darstellung der dokumentationspflichtigen Leistungsbeziehungen empfahl er eine Funktions- und Risikoanalyse aller Leistungen im Konzern mittels eines Punktesystems. Dieses könne sodann anschaulich eine Grundlage für die internen Verrechnungspreise bilden und zur Rechtfertigung dieser nach außen dienen. Kritisch wurde hierbei seitens der Teilnehmer angebracht, dass eine solche Punktevergabe in großen Konzernen kaum praktisch durchführbar sei. Zum anderen bestünde die Gefahr, sich mit einer derartigen pauschalen Methode in Widerspruch zu den konkret errechneten Verrechnungspreisen zu setzen. Zur Kritik am Umfang der Bürokratiepflichten entgegnete Hruschka, dass man ein diesbezüglich ernsthaftes Bemühen der Unternehmen akzeptiere und zudem keine Aufzeichnungspflichten verlangt werden können, wenn diese für die Verrechnungspreise ohne Bedeutung sind.
Dr. Martin Strahl stellte ferner in seinem Referat Überlegungen zum neuen Umwandlungssteuererlass an. Dieser solle zwar nach wiederholter Verzögerung nunmehr im Herbst 2011 erscheinen, jedoch könnten einige Aussagen relativ sicher schon jetzt getroffen werden. Dies betreffe insbesondere Einzelheiten der Einbringung von Unternehmensteilen in Kapitalgesellschaften (sowie des qualifizierten Anteiltausches) und von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft. Dabei ging Strahl auf Aspekte etwa der Gesamtplanbetrachtung und der Zurückbehaltung von Betriebsgrundlagen ein. Intensiv setzte er sich ebenfalls mit den Möglichkeiten der Gewährung von Gegenleistungen neben den geforderten Gesellschaftsanteilen bzw. Beteiligungen an den Kapitalkonten auseinander. Im Falle der Personengesellschaft müsse nach seiner Ansicht neben der Gutschrift auf dem Kapitalkonto I oder II auch die Verbuchung der Beteiligung auf einem Darlehenskonto genügen. Dies ergebe sich daraus, dass in Veräußerungsfällen aufgrund der Einheitstheorie die Gegenleistung dem Buchwert gegenüber zu stellen ist.
Prof. Dr. Thomas Küffner widmete sich im Fachprogramm schließlich der Umsatzsteuer unter besonderer Berücksichtigung internationaler Sachverhalte, wie die innergemeinschaftlichen Lieferungen und die Bestimmung des Ortes von Dienstleistungen. Weitere Aspekte bildeten die Rechnungen im Organkreis und Handlungsempfehlungen im Hinblick auf mögliche rückwirkende Rechnungsberichtigungen nach der EuGH-Entscheidung "Pannon Gép".
Im Rahmen der Veranstaltung hatten die Teilnehmer außerdem die Gelegenheit, sich über Fragen des Berufsrechts der Syndizi zu informieren und sich dabei an die Mitarbeiter der DStV-Geschäftsstelle zu wenden.
Der Präsident der Deutschen Syndikus-Steuerberatertages e.V., Prof. Dr. Axel Pestke, hob zu Beginn der Tagung hervor, dass Syndikus-Steuerberater trotz ihrer berufsrechtlichen Besonderheiten vor allem Steuerexperten seien, die wie ihre "normalen" Steuerberater-Kollegen Wirtschaftsunternehmen beraten. Sie gehören - so Pestke - damit in gleicher Weise wie diese der Gemeinschaft des steuerberatenden Berufs an.
In seiner anschließenden Eröffnungsrede betonte der Präsident des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV), StB/WP Hans-Christoph Seewald, dass der steuerberatende Beruf durch die Syndizi eine Aufwertung erfahren habe: So nehmen viele Syndikus-Steuerberater verantwortungsvolle Aufgaben in bedeutenden Unternehmen wahr. Gleichfalls gewinnen nach Seewald die Syndizi im Bereich der mittelständischen Wirtschaft zunehmend an Bedeutung. Hervorzuheben seien die Parallelen zwischen dem, was durch die Syndizi in den Steuerabteilungen überlegt und gelöst werden müsse und dem, was die Steuerberater außerhalb der Steuerabteilungen bewege - angefangen von Fragen der aktuellen Steuerpolitik bis zu Aspekten der Steuervereinfachung und des Bürokratieabbaus.
Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) sowie die regionalen Steuerberaterverbände stehen den Syndikus-Steuerberatern auch über die Tagung hinaus bei allen steuer- und berufsrechtlichen Fragen, die den Arbeitsalltag der Syndizi betreffen, gerne zur Verfügung.
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