Tabakwerbeverbot kein Vorreiter für Alkoholwerbung
(Berlin) - Wenn auch der Eindruck entsteht, dass in der Europäischen Union eine werbefeindliche Welle gegen ganze Produktbereiche rollt, kann die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Tabakwerbeverbot nicht Vorreiter für die Bewerbung von alkoholhaltigen Getränken sein. Das erklärt Rechtsanwalt Peter Hahn, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes e.V. in Berlin zu der Gerichtsentscheidung von heute (12. Dezember 2006).
Gerade die Bewerbung von Bier sei eine nationale und tangiere damit nicht den freien Warenverkehr in der Europäischen Union. Das sei aber Voraussetzung, dass ein Werbeverbot überhaupt auf europäischer Ebene erlassen werden dürfe. Hahn verneint im Übrigen einen Zusammenhang zwischen Werbung und Konsum. Studien zur Alkoholwerbung konnten keinen Effekt von Werbeverboten auf den Gesamtkonsum nachweisen, fährt er fort. Ausländische Erfahrungen zeigten überdies, dass auch bei ganzen oder teilweisen Werbeverboten sich der Konsum unbeeindruckt weiter entwickle, wie z. B. in Skandinavischen Ländern. Im Übrigen haben wir in Deutschland mit dem Jugendschutzgesetz, den Promillevorschriften und dem Gaststättengesetz sowie den freiwilligen Verhaltensregeln der Werbe- und Alkoholwirtschaft klare Regelungen. Diese gelte es anzuwenden und nicht weitere zu erlassen. Von daher sehen die deutschen Brauer im Tabakwerbeverbot keinen Vorreiter für Werbeeinschränkungen für alkoholhaltige Getränke.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Brauer-Bund e.V. (DBB)
Jana Mebes, Assistentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Neustädtische Kirchstr. 7a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 20916715, Telefax: (030) 20916798
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