Pressemitteilung | MVFP Medienverband der Freien Presse e.V.

Tabakwerbeverbot: Zeitschriftenverleger kritisieren EuGH-Entscheidung / Ausweitung Brüsseler Regulierung geht auf Kosten der Mitgliedsstaaten und der Medienwirtschaft

(Berlin) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klage der Bundesregierung gegen das Tabakwerbeverbot abgewiesen. Mit dieser Entscheidung hat der EuGH nach Ansicht des VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger seine Aufgabe verfehlt, die Kompetenzen zwischen Brüssel und den Mitgliedsstaaten angemessen abzugrenzen. "Wenn das Tabakwerbeverbot auch für eine rein lokal und nicht grenzüberschreitend vertriebene Zeitschrift als Erleichterung des grenzüberschreitenden Zeitschriftenvertriebs gerechtfertigt wird, öffnet das dem Kompetenzmissbrauch Tür und Tor", sagte Dr. Christoph Fiedler, Leiter Europa- und Medienpolitik im VDZ. "Der Hinweis des Gerichts, eine Ausnahme für rein lokale, regionale oder nationale Zeitschriften sei unmöglich, erstaunt umso mehr, als die Richtlinie für das Sponsoring genau diese Ausnahme vorsieht."

Schon die grundsätzliche Begründung einer EU-Kompetenz für das europaweite Werbeverbot in grenzüberschreitenden Zeitschriften und Zeitungen als Harmonisierung der unterschiedlichen Werberegulierung sei nicht nachvollziehbar. Die dafür nötige Voraussetzung, dass die unterschiedliche Regulierung (Werbeverbote in einigen Staaten bei gleichzeitiger Werbefreiheit in anderen Staaten) den grenzüberschreitenden Zeitschriftenverkehr behindern würde, sei aus Gründen der Informationsfreiheit ausgeschlossen. Denn kein freiheitlich-demokratischer Staat mit Tabakwerbeverbot könne den Import von Zeitschriften aus anderen Ländern allein wegen dort zulässigen Tabakwerbeanzeigen verbieten. Dementsprechend erlaube auch die EU-Tabakwerbeverbotsrichtlinie den Import von Zeitschriften aus Nicht-EU-Ländern mit dort zulässiger Tabakwerbung. Dass dieser grundrechtliche Aspekt im Urteil nicht zum Tragen käme, sei ebenso bezeichnend wie die formelhafte und in der Sache nicht stattfindende Prüfung der Beeinträchtigung der Presse- und Meinungsfreiheit durch das Werbeverbot.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), Haus der Presse Stefan Michalk, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Markgrafenstr. 15, 10969 Berlin Telefon: (030) 726298-0, Telefax: (030) 726298-103

(bl)

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