Tachomanipulation / Das Aus für Trickser und Betrüger / Erfolg für den ADAC-Verbraucherschutz
(München) - Seit dem 17. August ist es amtlich: Wer Tachos manipuliert, um den Eindruck zu erwecken, ein Fahrzeug habe bei weitem weniger Kilometer auf dem Buckel, muss künftig mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer entsprechenden Geldstrafe rechnen. Der ADAC, der diese Gesetzesänderung schon seit langem gefordert hat, ist sicher, dass damit Betrügereien mit manipulierten Tachometern ein wirksamer Riegel vorgeschoben wurde. Erste Erfolge des neuen Gesetzes sind auch schon sichtbar: Zwei führende deutsche Anbieter auf dem Gebiet der Tachojustierung sind mit ihrem Firmensitz in die Niederlande ausgewichen. Dort ist das Tachotricksen noch legal. Auch die Werbung für diese fragwürdige Dienstleistung ist deutlich zurückgegangen.
Trotzdem wird es noch Jahre dauern, bis man sich beim Gebrauchtwagenkauf wieder auf den angezeigten Kilometerstand verlassen kann. Der Altbestand von Fahrzeugen, an denen bereits manipuliert wurde ist auf Jahre hinaus riesig.
Der ADAC warnt übrigens gleichermaßen Werkstätten und Autofahrer, bei der Reparatur eines defekten Tachos nachträgliche Korrekturen vorzunehmen. Auch das ist nach dem Gesetz künftig verboten.
Wer einen defekten Kilometerzähler nicht gleich reparieren lässt, macht sich zwar noch nicht strafbar. Der ADAC warnt aber Werkstätten und Autofahrer bei der Reparatur eines defekten Tachos nachträgliche Korrekturen vorzunehmen. Auch dies ist nach dem Gesetzeswortlaut streng genommen verboten.
Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC)
Am Westpark 8, 81373 München
Telefon: 089/76760, Telefax: 089/76762500
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