„Tag der Gehörlosen“ am 28. September 2025 / Teilhabegeld: SoVD fordert Unterstützung für alle Menschen mit Behinderung
(Hannover) - Blinde Menschen bekommen in Niedersachsen als zusätzliche finanzielle Unterstützung unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Landesblindengeld. Für Gehörlose, Taubblinde oder Menschen mit einer anderen Behinderung gibt es so eine Hilfe nicht. Anlässlich des diesjährigen „Tags der Gehörlosen“ am 28. September 2025 fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen ein Teilhabegeld für alle Menschen mit einer Einschränkung. Es dürfe nicht vom Wohnort oder der Art der Behinderung abhängen, ob Betroffene eine Unterstützung erhalten oder nicht.
„Wenn es um zusätzliche Hilfe für gehörlose oder taubblinde Menschen geht, sind die Leistungen in Deutschland ein wahrer Flickenteppich“, fasst Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen, die derzeitige Situation zusammen. Länder wie Berlin, Sachsen-Anhalt oder Nordrhein-Westfalen zahlten ein sogenanntes Gehörlosengeld, um den Mehraufwand, der durch die Behinderung entsteht, auszugleichen. Die Menschen in Niedersachsen gingen hingegen leer aus. „Bei uns gibt es zwar ein Landesblindengeld. Warum aber nur Blinde zusätzlich unterstützt werden, kann niemand erklären. Gerecht ist das nicht“, so Swinke weiter. Er betont: „Alle, die eine Behinderung haben, haben dadurch mehr Kosten und brauchen an vielen Stellen Hilfe. Deshalb muss es ein Teilhabegeld geben, das sich nach der Höhe des Grads der Behinderung richtet und nicht nach der Art der Behinderung.“
Aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen sorge ein solches Teilhabegeld, das unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt wird, für mehr Selbstbestimmung und Gerechtigkeit. „Damit können Betroffene selbst entscheiden, wie und wofür sie die Unterstützung einsetzen und sind nicht auf bürokratische Einzelentscheidungen angewiesen“, erläutert der Vorstandsvorsitzende. Sie könnten beispielweise wählen, ob sie das Geld für Assistenzleistungen, Hilfsmittel oder Unterstützung beim Kinobesuch ausgeben. Außerdem würden sich Anträge deutlich vereinfachen und doppelte Prüfungen entfallen. „Das wäre für viele Betroffene eine enorme Entlastung“, weiß der niedersächsische SoVD-Chef.
Quelle und Kontaktadresse:
(SoVD) Sozialverband Deutschland - Landesverband Niedersachsen e.V., Stefanie Jäkel, Pressesprecher(in), Herschelstr. 31, 30159 Hannover, Telefon: 0511 701480