Tarifbindung sichert gute Arbeit und Qualität
(Freiburg/Berlin) - Die aktuellen Vorschläge der Sozialstaatskommission sowie die Beratungen vom 26. Februar im Kanzleramt zwischen Bund, Ländern und Kommunen zu Einsparungen in der Eingliederungshilfe werden von mehreren Verbänden als ungeeignet bewertet, eine zukunftssichere und verlässliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Stattdessen brauche es die klare Anerkennung bestehender Tarifbindungen und eine auskömmliche, verlässliche Refinanzierung der Leistungen, fordern der Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), die Caritas-Dienstgeber, der evangelische Bundesfachverband für Teilhabe (BeB), der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) und die Diakonie Deutschland. Voraussetzung dafür ist eine verlässliche Refinanzierung der Tarifentgelte. Überlegungen, die diese Grundsätze infrage stellen, erteilen sie eine klare Absage – sie widersprechen auch dem Ziel der Bundesregierung, die Tarifbindung zu stärken.
„Teilhabe ist ein Grundrecht – kein Sparposten. Kürzungen in der Eingliederungshilfe treffen konkret Menschen in ihrem Alltag, in ihrer Selbstbestimmung und ihren Zukunftschancen“, sagt Diakonie-Bundesvorständin für Sozialpolitik Elke Ronneberger. „Wir wollen die Menschen weiterhin professionell, verlässlich und mit Wertschätzung begleiten. Dafür braucht es qualifiziertes Personal, Tarifbindung und eine auskömmliche Refinanzierung.“
Tarifbindung als Grundlage für Qualität und Stabilität
„Tarifbindung gibt Sicherheit – für Beschäftigte, Leistungserbringer und die Qualität sozialer Leistungen. Die regelmäßige Anerkennung der Wirtschaftlichkeit von Tarifentgelten ist dafür unverzichtbar“, sagt Johanne Hannemann, Vorstandsvorsitzende des Verbands diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD).
Fachkräfte sichern Teilhabe
Der BeB, der CBP sowie die Caritas-Dienstgeber weisen auf den engen Zusammenhang zwischen Teilhabe, Fachkraftsicherung und Tarifbindung hin. „Nur mit ausreichend qualifizierten Fachkräften können Unterstützungsleistungen kontinuierlich, bedarfsgerecht und in hoher Qualität erbracht werden. Einrichtungen und Dienste sind darauf angewiesen, Personal langfristig zu gewinnen und zu binden, um stabile Unterstützungsangebote zu gewährleisten und echte Teilhabe im Alltag zu ermöglichen“, erklärt BeB-Vorsitzender Pfarrer Frank Stefan. „Tarifbindung und ihre verlässliche Refinanzierung sind deshalb unerlässlich.“, ergänzt der Sprecher der Caritas-Dienstgeber, Johannes Brumm. „Sie schaffen wettbewerbsfähige Arbeitsbedingungen, erhöhen die Attraktivität sozialer Berufe und geben Trägern Planungssicherheit. Nur wenn diese Rahmenbedingungen stimmen, können Fachkräfte gehalten, neue gewonnen und damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung auch langfristig gesichert werden.
Rechtliche Grundlagen im SGB IX
Das Sozialgesetzbuch IX und die darauf aufbauenden Landesrahmenverträge erkennen aktuell Entgelte aus Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen in der Regel als wirtschaftlich an. Dies beruht auf einem Urteil des Bundessozialgerichts und hat sich aus Sicht der Verbände bewährt.
Tarifbindung wird infrage gestellt
Mit Sorge sehen die Verbände daher einen Teil der aktuellen Reformüberlegungen zur Weiterentwicklung des Sozialstaats. Diskutiert wird unter anderem, tarifliche Entgelte künftig nicht mehr grundsätzlich als wirtschaftlich anzuerkennen. „Wer Tarifbindungen infrage stellt, gefährdet die Attraktivität von Tarifverträgen und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen – und damit die Grundlage für eine gerechte Bezahlung in sozialen Berufen“, so Hannemann. Kritisch werden zudem Überlegungen betrachtet, Tarifverträge des öffentlichen Dienstes zur alleinigen Referenzgröße im Sinne einer Obergrenze zu machen. „Das wäre ein massiver Eingriff in das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und die Tarifautonomie.“ Ein solcher Schritt wäre aus Sicht von Hannemann rechtlich höchst problematisch.
Einsparungen durch Bürokratieabbau realisieren
Zugleich sehen die diakonischen und caritativen Unternehmen erhebliches Potenzial, Kosten durch Vereinfachungen zu senken. Die derzeit oft kleinteiligen und zwischen den Bundesländern unterschiedlichen Regelungen zur Leistungsabrechnung verursachen einen hohen administrativen Aufwand. „Weniger Bürokratie ist richtig und überfällig“, so Stefan. „Aber Einsparungen dürfen nicht zulasten der tariflichen Bezahlung der Beschäftigten und der Qualität sozialer Leistungen gehen.“
Quelle und Kontaktadresse:
Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD), Tobias-B. Ottmar, Referent(in) Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Invalidenstr. 29, 10115 Berlin, Telefon: 030 8847170-0
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