Tarifeinigung in der Touristikbranche: Mehrstufiger Tarifabschluss, Ausbau der Leistungszulage, Laufzeit 39 Monate
(Frankfurt am Main) - Der tariflose Zustand in der Touristikbranche ist beendet. Fast 14 Monate nach dem Auslaufen des Gehaltstarifvertrages erzielten die DRV-TARIFGEMEINSCHAFT und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in der Nacht vom 26. auf den 27. August 2008 ein Tarifergebnis.
Nach einer erhöhungsfreien Zeit vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2008 steigen die Gehälter und Ausbildungsvergütungen zum 1. Juli 2008 um 3,0 Prozent. Die von den Unternehmen bereits in dieser Höhe freiwillig gezahlten Leistungen werden verrechnet. Zum 1. Januar 2009 steigen die Gehälter um 2,1 Prozent, ab 1. Januar 2010 um 1,9 Prozent (Auszubildende erhalten jeweils plus 20 Euro in allen Ausbildungsjahren). Die Entgeltstruktur wird gestrafft durch Ausbau der Leistungszulage, die bisherige Stufe 5 wird ersetzt durch die Stufe 4 zuzüglich einer jetzt deutlicheren Leistungszulage. Die Laufzeit des neuen Tarifvertrages reicht bis zum 30. September 2010, die beiderseitige Erklärungsfrist läuft am 5. September 2008 ab.
Wir haben es geschafft nach zwei ergebnislosen Schlichtungsrunden im Winter 2007 / 2008 jetzt einen tragfähigen Abschluss für die Touristikbranche zu erreichen, sagte Volker Fasbender, Verhandlungsführer der DRV-TARIFGEMEINSCHAFT, in Frankfurt. Die lange Laufzeit des Tarifvertrages gewährleistet den Mitgliedsunternehmen Planungssicherheit und den Beschäftigten eine Entgeltentwicklung, die in Anbetracht der zurückhaltenden wirtschaftlichen Entwicklung unserer Branche als gerade noch vertretbarer Kompromiss angesehen werden kann. Volker Fasbender betonte, dass sich einmal mehr der hohe Stellenwert des Flächentarifvertrages in seiner Ordnungs- und Friedensfunktion gezeigt habe.
Tobias Jüngert, Vorsitzender des Vorstands der DRV-TARIFGEMEINSCHAFT und Hauptgeschäftsführer des Deutschen ReiseVerbands e.V., bewertete das Tarifergebnis unter den wirtschaftlichen Aspekten der Branche einerseits als belastend, aber doch so maßgeschneidert für die Branche, dass die Unternehmen wieder den bewährten Ordnungsrahmen für die Beschäftigten hätten und sich mit ihren gut motivierten Belegschaften den geschäftlichen Herausforderungen stellen würden.
Die DRV-TARIFGEMEINSCHAFT (DRV-T) vertritt als Arbeitgeberverband die Interessen ihrer rund 100 Mitglieder mit rund 17.000 Beschäftigten aus der deutschen Reisebüro- und Reiseveranstalterbranche gegenüber dem Sozialpartner. Ihre Tarifverträge werden weitgehend in der gesamten Branche mit ihren über 70.000 Beschäftigten angewandt. Von der DRV-T verhandelte Tarifabschlüsse sind allerdings ausschließlich für deren Mitgliedsunternehmen, nicht jedoch für alle Mitglieder des Deutschen ReiseVerbands bindend.
Rückfragen bitte an die DRV-TARIFGEMEINSCHAFT,
Herrn Volker Fasbender, Telefon: (069) 9 58 08-130; Fax: (069) 9 58 08-136,
E-Mail: VFasbender@drv-tarifgemeinschaft.de.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher ReiseVerband e.V. (DRV)
Sibylle Zeuch, Pressesprecherin
Albrechtstr. 10a, 10117 Berlin
Telefon: (030) 28406-0, Telefax: (030) 28406-30
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