Tarifergebnis auf Beamtinnen und Beamte übertragen
(Berlin) - Die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten forderte das für Beamtenpolitik zuständige DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock am 10. Januar in Berlin. "Was für Arbeiter und Angestellte vereinbart wurde, muss auch für die Beamten gelten", so Sehrbrock. Sie zeigte sich optimistisch, dass im Zuge der anstehenden Besoldungsrunde keine Abstriche am Tarifergebnis gemacht werden. Sehrbrock weiter: "Der Bundesinnenminister ist aufgefordert, umgehend einen Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifergebnisses vorzulegen." Das Verhandlungsergebnis wertete sie positiv. "Ver.di hat gezeigt, dass die Gewerkschaften bis zum Schluss an einer Verhandlungslösung interessiert waren, auch wenn alle Welt schon vom Streik ausgegangen ist." Die "Drei vor dem Komma" sei erreicht. Sehrbrock lobte insbesondere die frühzeitige Einbeziehung der Beamten in die Tarifauseinandersetzung durch die Gewerkschaften.
Anders als im Tarifbereich ist der DGB als Spitzenorganisation der Beamtinnen und Beamten für die Besoldungsverhandlungen unmittelbar zuständig. Das Ergebnis wird nicht vertraglich, sondern per Gesetz festgelegt. In der Vergangenheit war es immer wieder zu zeit- oder inhaltlichen Abkopplungen der Beamten vom Tarifergebnis gekommen. So war das Jahr 2000 für die Staatsdiener faktisch eine Nullrunde, 2001 und 2002 wurden die Anpassungen der Besoldung nur verzögert vorgenommen. Hinzu kam bisher eine weitere Absenkung um 0,2 Prozentpunkte zum Aufbau der sogenannten Versorgungsrücklage. Die Rücklagenbildung ist mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 ausgesetzt worden. Sehrbrock: "Es gibt keine sachlichen Gründe, den Beamtinnen und Beamten etwas vorzuenthalten". Eine Spaltung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst wäre nach ihrer Auffassung ein schlechtes Signal und mit den Gewerkschaften nicht zu machen.
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Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
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