Pressemitteilung | Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

Tarifgemeinschaft erzielt tarifvertragliche Regelungen für BCB AG und Postbank Direkt GmbH

(Bonn) Die Tarifgemeinschaft DBV/komba/DPVKOM hat am 23. März 2012 in Bonn tarifvertragliche Regelungen für die Bereiche Zahlungsverkehr und Call-Center der Deutschen Postbank AG abschließen können. Dabei gelang es der Tarifgemeinschaft, Gehaltskürzungen für die rund 2.500 Mitarbeiter der für den Zahlungsverkehr zuständigen Postbank-Tochter BCB AG und für die etwa 750 Call-Center-Beschäftigten der Postbank Direkt GmbH zu verhindern.

Auch die von der Deutschen Postbank AG für den Zahlungsverkehr geforderte 42-Stunden-Woche konnte nun endgültig abgewehrt werden. Vielmehr wurde hier ein Arbeitszeitkorridor zwischen 36 und 42 Wochenstunden auf Basis einer 39-Stunden-Woche vereinbart. Der tarifliche Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen bei der Postbank Direkt wurde um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Für die BCB-Beschäftigten gilt ebenfalls ein Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen bis Ende 2014. Die Neuregelungen treten bei der Postbank Direkt GmbH am 1. Juli 2012 und bei der BCB am 1. Januar 2013 in Kraft.

Nachdem die Tarifgemeinschaft bereits im Dezember vergangenen Jahres erste Eckpunkte zur Optimierung der Zahlungsverkehrs- und Call-Center-Funktionen erzielen konnte, wurden diese nun in tarifvertragliche Regelungen umgesetzt. Die Tarifverhandlungen waren durch die Integration der Postbank in den Deutsche-Bank-Konzern notwendig geworden.

Quelle und Kontaktadresse:
Kommunikationsgewerkschaft DPV im DBB (DPVKOM) Pressestelle Schaumburg-Lippe-Str. 5, 53113 Bonn Telefon: (0228) 911400, Telefax: (0228) 9114098

(cl)

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