Tarifgespräche über einen zweiten Gewerkschaftsbonus im Gebäudereiniger-Handwerk
(Berlin) - Zur Lohntarif-Einigung im November 2024 hat auch die Zusage beider Tarifpartner gehört, sich ab November 2025 zu Gesprächen über einen möglichen zweiten Gewerkschaftsbonus zu treffen. Gemeint ist damit ein Bonus für Reinigungskräfte, die sowohl Gewerkschaftsmitglied sind als auch in einem Innungsbetrieb arbeiten. Einen solchen Bonus gibt es bereits seit 2007 - und zwar erhalten Reinigungskräfte, die IG-BAU-Mitglied sind, ein zusätzliches Urlaubsgeld (Details siehe unten). Die erste Gesprächsrunde hat gestern in Frankfurt am Main stattgefunden. Dabei hat die Gewerkschaft eine zusätzliche Jahressonderzahlung für Mitglieder gefordert. Die Verhandlungen sind nach rund drei Stunden ergebnislos auf Januar 2026 vertagt worden.
Hierzu erklärte der Vorsitzende der BIV-Tarifkommission Christian Kloevekorn:
"Wie vereinbart, stehen wir als verlässliche Tarifpartner zu unserem Wort. Wir haben der IG BAU Gespräche zugesagt, aber weder Zugeständnisse noch einen Abschluss.
Wir haben vor allem auf den schlechten konjunkturellen Kontext in Deutschland hingewiesen: Eine seit Jahren stagnierende Wirtschaft, schwache Geschäftsaussichten, ein angespanntes Marktumfeld in der Gebäudereinigung sowie ein Tarifabschluss, der mit rund 11 Prozent für 2025 und 2026 in der größten Lohngruppe bereits an die Schmerzgrenze ging. Der Einstiegslohn steigt zum 1.1.2026 um 5,3 Prozent auf 15 Euro.
Das heutige Gespräch hat gezeigt, wie weit die IG BAU mit ihren Forderungen von der wirtschaftlichen Realität entfernt ist. Die inhaltlichen Differenzen könnten größer kaum sein und konnten heute bei weitem nicht ausgeräumt werden."
Tarif-Fakten zum Gebäudereiniger-Handwerk
· Das Gebäudereiniger-Handwerk hat einen geltenden Lohn- bzw. allgemeinverbindlichen Mindestlohntarifvertrag bis Ende 2026: www.die-gebaeudedienstleister.de
· Die Gebäudereinigung hat nichts mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu tun. Aktuell beträgt der Abstand zwischen Einstiegslohn in der Gebäudereinigung (14,25 €) und gesetzlichem Mindestlohn (12,82 €) rund 11 %.
· In der Gebäudereinigung bekommen IG-BAU-Mitglieder, die in Innungsbetrieben arbeiten, bereits seit 2007 ein zusätzliches Urlaubsgeld als Gewerkschaftsbonus. Die Höhe beträgt 1,85 Stundenlöhne pro Urlaubstag. Dies entspricht bei einer Vollzeitstelle einer Summe von 790 Euro in der Einstiegslohngruppe (14,25 Euro pro Stunde).
· Die Stimmung im Gebäudereiniger-Handwerk ist und bleibt angespannt, wie die aktuelle Herbstkonjunkturumfrage 2025 zeigt: www.die-gebaeudedienstleister.de
· Die Inflation lag in den vergangenen zehn Jahren (2015 bis 2024) in Summe bei rd. 24 %. Im Jahr 2025 liegt die Inflation (bis Oktober) bisher bei 2,2 %.
· Die Tariflohnerhöhungen im Gebäudereiniger-Handwerk lagen im selben Zeitraum um ein Vielfaches höher als die Inflation: in Summe bei fast 74 % im Osten (2015: 8,21 € - 2025: 14,25 €) bzw. rund 49 % im Westen (West 2014: 9,55 € - 2025: 14,25 €).
· Das Gebäudereiniger-Handwerk hat einen unbefristeten allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag. In diesem sind unter anderem geregelt: 30 Urlaubstage, Zuschlagsregeln für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit in Höhe von 30 bis 200 Prozent, Erschwernis- sowie Belastungszuschlag: www.die-gebaeudedienstleister.de
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, Christopher Lück, Geschäftsführer(in) Politik und Kommunikation, Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin, Telefon: 030 2062267-0
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