Tarifkompetenzen an Betriebe übertragen
(Frankfurt am Main) Eine gravierende Änderung des Tarifrechts zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen fordert der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA).
In dem am 07. Juli von VDMA-Präsident Diether Klingelnberg in Berlin veröffentlichten Grundsatzpapier fordert der VDMA den Bundestag auf, das umstrittene Günstigkeitsprinzip endlich neu zu definieren und damit allen Unternehmen einen unbürokratischen Weg zu legalen betrieblichen Bündnisse für Arbeit zu öffnen. Unter Bezug auf die jüngst für die Siemens AG getroffene Rahmenvereinbarung über Arbeitszeitverlängerungen ohne Lohnausgleich verlangte Klingelnberg Lösungen, die nicht nur der Großindustrie, sondern auch dem deutschen Mittelstand mehr Flexibilität ermöglichen. Wir müssen verhindern, dass eine Zweiklassengesellschaft entsteht, in der nur die großen Unternehmen flexibel agieren können, sagte der VDMA-Präsident. Mit der Einigung bei Siemens habe die IG-Metall de facto den Standpunkt eingenommen, dass eine Beschäftigungsgarantie unter Lohnverzicht für die Arbeitnehmer allemal günstiger sei als der Untergang der Arbeitsplätze. Jetzt muss dieser Zusammenhang ins Tarifvertragsgesetz, um die unsinnige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (Burda-Entscheidung) zu korrigieren, so Klingelnberg.
Kern des Vorschlages ist ein Verfahren, in dem sich Belegschaften und Geschäftsleitungen auf unkomplizierte Weise auf Abweichungen vom Tarifvertrag verständigen können. In Verhandlungen zwischen Geschäftsleitung und Belegschaft soll eine gemeinsame Regelung beschlossen und den betroffenen Arbeitnehmern zur Abstimmung vorgelegt werden. Stimmen diese mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln zu, erlangt das Verhandlungsergebnis automatisch Geltung für jeden einzelnen Arbeitnehmer. Sollte ein Arbeitnehmer mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, kann er innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch eingelegen. Die Entscheidung hat dann für diesen Mitarbeiter keine Gültigkeit. Damit hätten wir den dringend benötigten Befreiungsschlag, um auf die ständig härter werden Marktbedingungen zügig und im Interesse der Beschäftigten in Deutschland reagieren zu können sagte Klingelnberg. Diese Neuregelung hat für den VDMA absoluten Vorrang vor tariflichen Öffnungsklauseln, damit auch die mittelständische Industrie Lösungen wie die Großindustrie erreichen kann.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
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