Tarifrunde 2007 für die private Entsorgungswirtschaft: Vorstellungen liegen noch weit auseinander / Beim Thema Mindestlohntarifvertrag Einbeziehung der kommunalen Seite vereinbart
(Berlin) - Das heutige (20. August 2007) erste Gespräch innerhalb der Tarifrunde 2007 zwischen den Verhandlungsdelegationen von BDE und ver.di diente im Wesentlichen dem Austausch der unterschiedlichen Ausgangspositionen.
Die Gewerkschaftsvertreter unterbreiteten einen Vorschlag, wonach die bisher schon betriebsindividuell möglichen Einstiegsentgelte für neueingestellte Arbeitnehmer obligatorisch werden sollen; allerdings will ver.di die Einstiegsstufe 1 bei 85 Prozent des regulären Tarifentgelts beginnen lassen (bisher: 80 Prozent). Ab dem siebten Beschäftigungsjahr soll nach ver.di-Vorstellungen das volle Tarifentgelt erreicht sein.
Die Kleine Tarifkommission des BDE überreichte den ver.di-Vertretern quasi als Gegenmodell einen überarbeiteten Bundes-Manteltarifvertrag, der die Basis für eine tarifliche Kostenentlastung von etwa 15 Prozent darstellen soll. Nur so sei vorstellbar, dass wieder mehr Entsorgungsbetriebe in die Tarifgemeinschaft zurückfänden. Gleichzeitig machte der Arbeitgeberverband deutlich, dass ein konstruktiver Einstieg in die Verhandlungen über diesen Entwurf als Vorbedingung dafür angesehen wird, für das Jahr 2007 zu einer Einmalzahlung zu kommen. Einen Betrag für die Einmalzahlung nannte der BDE noch nicht.
Ohne einer näheren Prüfung vorgreifen zu wollen, stellte BDE-Verhandlungsführer Jürgen Rauen am Ende des heutigen (20. August 2007) Gesprächs fest, dass der ver.di-Vorschlag keine Entlastung, sondern eine weitere Belastung der Arbeitgeberseite mit sich bringe. Beide Seiten sollten sich in den kommenden Wochen aber intensiver damit beschäftigen, welches Konzept geeigneter sei, die Tarifgemeinschaft in der privaten Entsorgungswirtschaft zu stärken. Ein konkreter Fortsetzungstermin für Verhandlungen ist vorerst nicht vereinbart worden.
In einem wichtigen Punkt haben die Verhandlungsdelegationen allerdings heute (20. August 2007) auch einen übereinstimmenden Standpunkt erzielt: Wenn für die Entsorgungswirtschaft ein allgemeinverbindlicher Mindestlohn vereinbart werden soll, dann ist dies nur unter Einbeziehung der Abteilung Öffentlicher Dienst bei der ver.di und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände VkA möglich. Zur Entsorgungsbranche gehören eindeutig gleichermaßen die private und die kommunale Seite. Im September soll ein Sondierungsgespräch auf Spitzenebene anberaumt werden, um die Chancen für einen für allgemeinverbindlich zu erklärenden Mindestlohntarifvertrag für die gesamte Entsorgungsbranche näher auszuloten. Seitens der Politik werden allgemeinverbindliche Mindestlöhne für die Entsorgungsbranche immer wieder in die Diskussion gebracht. Kommt es hier letztendlich zu einer Einigung, hätten die vereinbarten Mindestlöhne für alle Betriebe und alle Beschäftigten Gesetzeskraft.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE)
Gerd Henghuber, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Behrenstr. 29, 10117 Berlin
Telefon: (030) 5900335-0, Telefax: (030) 5900335-99
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