Pressemitteilung | Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)

Tarifträgerverbände sind sich einig / Elektrohandwerk: Weg frei für Mindestentgelt

(Frankfurt am Main) - Bei dem Treffen der 14 regionalen Tarifträgerverbände der elektro- und informationstechnischen Handwerke am Montag, 2. Juli 2007, in Frankfurt/Main kam es zu einer Einigung. Die anwesenden Vertreter votierten einstimmig für eine vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vorgeschlagene bundesweit geltende tarifvertragliche Lösung. Sie soll für die Dauer der Allgemeinverbindlichkeit der Mindestentgelte wirksam sein. Dieser „Tarifvertrag zur strukturellen Anpassung regionaler Entgeltbestimmungen“ stellt sicher, dass regionaltarifliche Entgeltsätze für Tätigkeiten außerhalb des Betriebs nicht unter dem jeweiligen Mindestentgelt liegen. Der ZVEH erwartet nun, dass nach Abschluss dieser ergänzenden Vereinbarung der Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) dem Antrag des ZVEH auf Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) zustimmt.

Zum Hintergrund:
Die Elektrohandwerke, die wie das Bauhauptgewerbe Adressaten des 1996 in Kraft getretenen Entsendegesetzes sind, verfügten bereits von 1997 bis 2003 über bundesweit als allgemeinverbindlich erklärte Mindestentgelte. Am 24. Januar 2007 hatte der ZVEH mit der IG Metall eine neue Mindestentgelt-Vereinbarung getroffen und dafür einen Antrag auf AVE gestellt. Die Arbeitgeberseite im paritätisch besetzten Tarifausschuss des BMAS machte ihre Zustimmung zum AVE-Antrag jedoch davon abhängig, dass die bundesweit geltenden Mindestentgelte auch branchenweit die jeweils niedrigsten Entgelte darstellen. Der Umstand, dass einige teilweise darunter liegende regionale Tarifentgelte durch die höheren bundesweiten Mindestentgelte de jure und de facto verdrängt werden, genügt nach Ansicht der Arbeitgebervertreter nicht mehr, sondern bedarf einer entsprechenden förmlichen Tarifregelung. Aus diesem Grund vertagte der Tarifausschuss des BMAS am 21. Mai 2007 seine Beratung über den AVE-Antrag des ZVEH. Der Forderung der Arbeitgeber wird jetzt durch Abschluss dieser ergänzenden Vereinbarung nachgekommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) Petra Schmieder, Leiterin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Lilienthalallee 4, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 2477470, Telefax: (069) 24774719

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