Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

Tariftreuegesetz: Eingriff in die Tarifautonomie

(Berlin) - Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat das Bundestariftreuegesetz auf den Weg gebracht. Es legt fest, unter welchen Bedingungen sich Unternehmen künftig um öffentliche Aufträge bewerben können – unter anderem mit klaren Vorgaben zu Lohn- und Arbeitsbedingungen. Im Vergleich zur ursprünglichen Fassung der Ampel-Koalition wurde der Gesetzentwurf ein wenig entschlackt: So wurde der Anwendungsbereich angepasst: Künftig gilt das Gesetz erst ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro statt wie im Ampel-Entwurf ab 25.000 Euro. Trotz dieser Anpassungen bleibt das Gesetz ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand – für den Staat, der extra eine Überwachungsbehörde dafür schafft und für viele Unternehmen, sei es durch entsprechende Nachweispflichten oder die Nachunternehmerhaftung. Auch ist ein Auftragsvolumen von 50.000 Euro immer noch viel zu niedrig angesetzt. Projekte, vor allem wenn sie über einen längeren Zeitraum laufen, sind in der Regel deutlich teurer. Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen oder gar Ausnahmen für Start-ups sucht man im Gesetz vergeblich.

Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER:

„Es ist nicht Aufgabe des Staates, über die Vergabe öffentlicher Aufträge die Tarifbindung zu erhöhen. Die neuen Regelungen, die de facto einem Tarifzwang gleichkommen, greifen massiv in die Tarifautonomie ein. Die steigende Bürokratie und die zusätzlichen Kosten im Vergabeverfahren werden dazu führen, dass sich viele Unternehmen – vor allem kleine und mittlere – aus dem Wettbewerb um öffentliche Aufträge zurückziehen. Die Konsequenz: Investitionen in Infrastrukturprojekte stocken, Brücken und Straßen werden langsamer oder gar nicht gebaut.“

Quelle und Kontaktadresse:
DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V., Anne-Katrin Moritz, Leiter(in) Kommunikation und Marketing, Charlottenstr. 24, 10117 Berlin, Telefon: 030 300650

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