Tariftreuegesetz züchtet neue Bürokratie und gefährdet Investitionsprojekte
(Berlin) - Der Entwurf des geplanten Bundestariftreuegesetzes ist Montag zur Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag. Vorgesehen ist, dass Unternehmen künftig bei öffentlichen Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 50.000 Euro gegenüber einer neu zu schaffenden Prüfinstanz tarifvertragliche Arbeitsbedingungen nachweisen müssen – auch Nachunternehmer.
Marie-Christine Ostermann, Präsidentin von DIE FAMILIENUNTERNEHMER: 
„Die Verknüpfung öffentlicher Auftragsvergabe an Tarifbindung ist ein frontaler Angriff auf die unternehmerische Freiheit und Tarifautonomie und eine Gefahr für die Bewerkstelligung von staatlichen Investitionsprojekten in unserem Land.  
Der Staat maßt sich hiermit an, mitten in der Wirtschaftskrise, in der viele Unternehmen durch reichlich äußere Faktoren bereits in ihrer Existenz gefährdet sind, nun auch noch die Tarifbindung gesetzlich erzwingen zu wollen. Dieses Gesetz droht zum Lehrstück ideologischer Verblendung mit unübersehbaren Folgekosten zu werden. Statt jetzt die Wettbewerbsfähigkeit vieler kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken, schließt die Bundesregierung sie auf Druck der SPD bei der öffentlichen Auftragsvergabe entweder systematisch aus oder bürdet ihnen mit der Nachweispflicht nur noch mehr Bürokratie auf. Der Entwurf widerspricht diametral dem erklärten Ziel der Bundesregierung, Bürokratie massiv abzubauen. Stattdessen wachsen hiermit die staatlich verursachte Verwaltungslasten sogar noch an.  
Zur Überprüfung der Einhaltung des geplanten Tariftreuegesetzes will Arbeitsministerin Bärbel Bas als neue Prüfinstanz die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einschalten. Diese soll unter Einsatz von neuem Personal unter Aufsicht weiterer teurer Führungspersonen überprüfen und zertifizieren, ob sich die bei Ausschreibungen des Bundes um Aufträge bewerbenden Firmen an die Tarifverträge halten. Der zusätzliche Erfüllungsaufwand auf Bundesebene wird etliche Millionen an Steuergeldern zusätzlich verschlingen.  
Dieses Gesetz gefährdet zudem das Ziel, die Infrastruktur unseres Landes auf allen Ebenen zu modernisieren. Denn auch bei den Unternehmen führt das Gesetz zu bürokratischem Mehraufwand, Zudem ignoriert es die Realität vieler Branchen, wie etwa der IT-Branche, in denen es gar keine Tarifverträge gibt. Viele Unternehmen könnte diese zusätzliche Regulierung davon abhalten, sich an Ausschreibungen zu beteiligen. Den Anbieterkreis durch dieses Gesetz künstlich klein zu ziehen, schwächt den Wettbewerb und birgt die Gefahr, dass Ausschreibungen mangels genügender Beteiligung schlimmstenfalls sogar zurückgenommen werden müssen und dann zeitnah gar nicht realisiert würden. Aufträge des Bundes drohen zudem deutlich teurer ausgeführt zu werden, wenn günstigere Wettbewerber wegen der zusätzlich dann erforderlichen Zertifizierung durch die Knappschaft lieber verzichten und andere Auftraggeber vorziehen. 
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage sollte die Koalition dieses Gesetz schleunigst von ihrer Agenda streichen. Es führt zu zusätzlichen Belastungen, Mehrausgaben und ist eine Gefahr für die effiziente Umsetzung von Bundesprojekte in unserem Land. Mit diesem Gesetz werden auf Kosten aller nur die Wünsche der schrumpfenden Gewerkschaften erfüllt, nicht aber die Erwartungen an eine schnelle Sanierung der maroden Infrastruktur.“
Quelle und Kontaktadresse:
																	DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V., Jan-Ulrik G. Heydorn, stellv. Pressesprecher(in), Charlottenstr. 24, 10117 Berlin, Telefon: 030 300650															
 
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