Pressemitteilung | Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)

Tarifverhandlungen auf 11. April 2003 vertagt

(Frankfurt am Main) - Die Arbeitgeberverband Mobilität und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) und die GDL haben sich in der Tarifverhandlung am 5. April nicht auf die Umsetzung der Einigungsempfehlung der Schlichtung zum Spartentarif verständigen können.

Die beiden Schlichter haben am 31. März 2003 in ihrem Schlichterspruch die Tarifführerschaft der GDL in lokführerspezifischen Regelungen anerkannt. Dadurch sollte die Tarifeinheit beim Agv MoVe gewahrt werden.

Bereits am 3. April 2003 sollte die GDL-Tarifkommission über die Annahme des Schlichterspruchs entscheiden. Das war jedoch nicht möglich, weil eine wichtige Geschäftsgrundlage dafür entfallen ist. Der Agv MoVe konnte der GDL die uneingeschränkte Tarifführerschaft für Lokführer nicht garantieren. Diese ist für die GDL jedoch unabdingbar.

Entscheidend für die GDL ist, dass sie die Interessen ihrer Mitglieder wirkungsvoll vertreten kann. Dabei kommt es nicht auf den Rahmen, sondern auf die Inhalte an. Die GDL muss die gerechte Anrechnung der Arbeitszeit, leistungsgerechte Zulagen und nicht zuletzt ein angemessenes Entgelt entschieden durchsetzen können.

Die Tarifverhandlungen dazu wurden auf den 11. April 2003 in Berlin vertagt. Bis dahin herrscht Friedenspflicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL) Baumweg 45, 60316 Frankfurt Telefon: 069/4057090, Telefax: 069/40570940

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