Tarifverträge für ehemalige DAG-Mitglieder gesichert
(Frankfurt/Berlin) - Die IG Metall und ver.di haben eine Vereinbarung über den tariflichen Schutz ehemaliger DAG-Mitglieder in der Metall- und Elektroindustrie geschaffen. Grundlage dieser Vereinbarung ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag. Demnach wird die IG Metall dafür Sorge tragen, dass ehemalige DAG-Mitglieder in der Metall- und Elektroindustrie, die heute Mitglied von ver.di sind, unter die Tarifverträge der IG Metall fallen. Ver.di wird in diesen Betrieben keine eigenständigen Tarifverträge abschließen.
"Mit dem Geschäftsbesorgungsvertrag schließen wir eine Lücke und sichern für alle ehemaligen DAG-Mitglieder den Tarifschutz. Gleichzeitig wollen IG Metall und ver.di im Tarifgeschäft kooperieren statt konkurrieren", betonen Michael Sommer, stellvertretender Vorsitzender von ver.di und Jürgen Peters, 2. Vorsitzender der IG Metall in einer gemeinsamen Erklärung, die am Montag veröffentlicht wurde. Möglichst zügig wollen sich beide Gewerkschaften über die Organisationszuständigkeit der bisher noch strittigen Betriebe, wie zum Beispiel IBM, einigen.
Nach dem Tarifvertragsgesetz und dem DGB-Prinzip "Ein Betrieb eine Gewerkschaft" gelten nach Gewerkschaftsangaben Tarifverträge in einem Betrieb nur für die Mitglieder der jeweils zuständigen DGB-Gewerkschaft. Eine interne Vereinbarung des DGB regelt allerdings, dass ehemalige DAG-Mitglieder nach der ver.di-Gründung ver.di-Mitglieder bleiben können, auch wenn sie in Betrieben arbeiten, die in den Zuständigkeitsbereich der IG Metall fallen. Durch die ver.di-Gründung kamen die ehemaligen DAG-Mitglieder unter das Dach des DGB. Davor war die DAG eine für die IG Metall konkurrierende Gewerkschaft gewesen. DAG-Mitglieder fielen nicht unter den Tarifvertrag der IG Metall. IG Metall und ver.di wollen künftig auch bei anderen Themen kooperieren, z.B. in der IT- und Telekommunikations-Branche. Beide Gewerkschaften haben zusammen rund 5,7 Millionen Mitglieder.
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