Pressemitteilung | Hans-Böckler-Stiftung
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„Tarifverträge sind kein Hindernis für betriebliche Bündnisse“

(Düsseldorf) - Tarifverträge sind kein Hemmnis für betriebliche Bündnisse. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans Böckler Stiftung erstellte Studie, die auf einer repräsentativen Befragung von rund 2.500 Betriebsräten basiert. Lediglich 5 Prozent der Betriebsräte führen das Fehlen einer betrieblichen Beschäftigungsvereinbarung auf unzureichende Öffnungsklauseln im Tarifvertrag zurück. Weitaus häufiger scheitern betriebliche Bündnisse am Widerstand der Geschäftsführungen. Dies deutet darauf hin, dass die Attraktivität und damit die potentielle Reichweite betrieblicher Bündnisse auch aus Sicht der Arbeitgeber Grenzen hat.

Unabhängig von der Betriebsgröße oder der Branchenzugehörigkeit vereinbaren Management und Betriebsräte in tarifgebundenen Betrieben häufiger betriebliche Bündnisse als in Betrieben ohne Tarifbindung. Die Autoren widerlegen damit die weithin vertretene Meinung, die betriebsspezifische Anpassung von Arbeitsbedingungen werde durch zu starre Flächentarifverträge behindert. Tarifvertragliche Schutzstandards stellen vielmehr sicher, dass ein Interessenausgleich möglich wird. Einseitige Abkommen ohne verbindliche Beschäftigungs- oder Standortgarantien im Tausch für die von den Beschäftigten gemachten Zugeständnisse bei Arbeitszeit oder Einkommen sind im Tarifsektor deutlich seltener anzutreffen.

Längst schon gehören betriebliche Bündnisse für Arbeit zum personalpolitischen Alltag. Etwa jeder vierte Betrieb mit Betriebsrat hat eine Vereinbarung zur Sicherung von Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit abgeschlossen. Schwerpunktmäßig beziehen sich die vereinbarten Inhalte, die der Kostenreduzierung und Produktivitätssteigerung dienen, auf die flexible Neugestaltung der Arbeitszeit. Abstriche beim Entgelt sind dagegen seltener und betreffen vorrangig übertarifliche Komponenten.

Quelle und Kontaktadresse:
Hans-Böckler-Stiftung Hans-Böckler-Str. 39, 40476 Düsseldorf Telefon: 0211/77780, Telefax: 0211/7778120

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