Pressemitteilung | Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD)

Tarifvertrag Altenhilfe: Refinanzierung und Tarifautonomie sichern

(Berlin) - Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und die Gewerkschaft ver.di haben sich auf Eckdaten für einen Tarifvertrag Altenhilfe verständigt. Dieser soll durch das Bundesarbeitsministerium verbindlich auf die ganze Pflegebranche erstreckt werden.

Die Erhöhung der Bindung an kollektivrechtliche Regelungen - wie die kirchlichen Arbeitsvertragsrichtlinien oder Tarifverträge - in der gesamten Pflegebranche wird von der Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU) und vom Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) ausdrücklich befürwortet. Christian Dopheide, Vorstandsvorsitzender des VdDD, betont: "Der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Spahn, eine Tarifbindung als Voraussetzung der Finanzierung der Pflegeleistungen gesetzlich zu regeln ("Tariftreue"), ist vorzugswürdig. Vielfältigere, innovative tarifliche Lösungen blieben möglich und der Eingriff in die Tarifautonomie wäre schonender."

Dr. Matthias Scholz, Vorstandsvorsitzender der AcU, weist zudem auf offene Finanzierungsfragen hin: "Bisher fehlt eine solide Refinanzierung bei einer möglichen Erstreckung. Diese muss gewährleistet sein, ansonsten ist zu befürchten, dass die Lohnsteigerungen in wesentlichen Teilen von den Bewohnern und ihren Angehörigen aufzubringen sein werden. Es muss sichergestellt werden, dass in den Pflegesatzverhandlungen mit diakonischen und caritativen Einrichtungen die Mindestbedingungen eines erstreckten Tarifvertrages nicht zum Normtarif werden und somit die schon jetzt guten Arbeitsbedingungen bei Caritas und Diakonie unter Druck geraten."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland e.V. (VdDD) Pressestelle Invalidenstr. 29, 10115 Berlin Telefon: (030) 8847170-0, Fax: (030) 8847170-55

(ds)

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