Tarifwechsel privat Krankenversicherter erleichtert / Bundesverwaltungsgericht erkennt Vorversicherungszeit als Wartezeit an
(Leipzig) - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat vor kurzem die Rechte privat Krankenversicherter gestärkt. Insbesondere älteren Versicherten, die wegen stark gestiegener Versicherungsprämien in einen billigeren Tarif bei ihrem bisherigen Versicherungsunternehmen wechseln wollen, kommt diese Entscheidung (AZ: 6 C 26/06) zugute, erläutert Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
In der privaten Krankenversicherung müssen sich Verbraucher zu Beginn grundsätzlich auf Wartezeiten einlassen. Innerhalb dieser Fristen erbringen die Versicherer keine Leistung. Es besteht eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung sowie die besondere Wartezeit von 8 Monaten für Zahnbehandlung und Zahnersatz, Kieferorthopädie, Psychotherapie sowie Entbindung.
Im Streitfall wollte ein Versicherer bei einem Wechsel von Versicherungsnehmern in einen neuen, preisgünstigeren Zahntarif diesen entsprechend der dortigen Regelung nur beschränkte Leistungen gewähren. Bei der Einstufung in die Zahnstaffel - was heißt, dass die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren begrenzt sind - wollte die Gesellschaft die Vorversicherungszeit im alten Tarif nicht anrechnen.
Diesem Ansinnen hat zunächst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bonn) und abschließend nun auch das Bundesverwaltungsgericht widersprochen. Die Leipziger Richter haben zunächst entschieden, dass eine Zahnstaffel wie eine Wartezeit zu behandeln ist. Dies begründen sie damit, dass während der Dauer der Leistungsbegrenzungen auf einen Höchstbetrag darüber hinaus gehende Leistungen nicht erbracht werden. Die Begrenzungen wirken damit wie eine Wartezeit. Infolgedessen, entschieden die Richter weiter, müssen die unter der Geltung des alten Tarifs zurückgelegten Wartezeiten auf die Wartezeit nach dem neuen Tarif angerechnet werden.
Das Beispiel zeigt, dass es auch in der privaten Krankenversicherung immer häufiger zu Streitigkeiten hinsichtlich der Übernahme von Behandlungskosten kommt. Dies bestätigt der aktuelle Jahresbericht des Ombudsmanns für die privaten Krankenversicherungen. Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung sollte auch deshalb genau geprüft werden, empfiehlt Andrea Hoffmann. Der richtigen Tarifauswahl bei einem günstigen Anbieter kommt dabei besondere Bedeutung zu. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet dazu im Rahmen persönlicher Beratungen ihre Hilfe an.
Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Pressestelle
Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Telefon: (0341) 696290, Telefax: (0341) 6892826
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