'Tauschbörsen' sind für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich / Entscheidung des Obersten US-Gerichts ist Durchbruch für die Pirateriebekämpfung
(Berlin) - "Die Entscheidung des Obersten US-Gerichtshofs ist ein Durchbruch für die Pirateriebekämpfung im Internet und bestätigt die Auffassung der Musikwirtschaft: Sogenannte Tauschbörsen und können für die Millionen von Urheberrechtsverletzungen, die dort täglich verübt werden, zur Verantwortung gezogen werden", erklärt Gerd Gebhardt, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände. "Immerhin wissen inzwischen rund 75 Prozent aller Deutschen, dass 'Tauschbörsen' fast immer illegale Angebote enthalten. Trotzdem ist das Problem noch immer enorm: im vergangenen Jahr wurden allein in Deutschland fast 400 Millionen Musiktitel aus illegalen Quellen im Internet heruntergeladen."
Insgesamt 28 Unternehmen der Rechteinhaber hatten die US-amerikanischen Unternehmen Grokster und Streamcast wegen der aktiven Unterstützung von massenhaften Urheberrechtsverletzungen verklagt. Am gestrigen Tag entschied der Oberste Gerichtshof, dass 'Tauschbörsen'-Entwickler hierfür zur Verantwortung gezogen werden können.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V.
Oranienburger Str. 67-68, 10117 Berlin
Telefon: 030/590038-0, Telefax: 030/590038-38
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