Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Teilzeit- und Befristungsgesetz: DIHK-Umfrage zeigt Verunsicherung und negative Beschäftigungseffekte

(Berlin) - "Weg mit dem neuen Teilzeit- und Befristungsgesetz" lautet nach den Worten von Dr. Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), das Fazit einer DIHK-Umfrage zu dem zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Gesetz.

Die Ergebnisse der Befragung von 2.000 Unternehmen wurden am 26. November im Rahmen eines Pressegespräches in Berlin vorgestellt.

Wansleben resümierte, es habe sich gezeigt, dass das Teilzeit- und Befristungsgesetz die Wirtschaft verunsichere und Neueinstellungen hemme. "Wir fordern deshalb den Gesetzgeber auf, den Rechtsanspruch auf Teilzeit ersatzlos zu streichen und die Einschränkungen bei den befristeten Beschäftigungsverhältnissen wieder zu lockern", so der DIHK-Hauptgeschäftsführer.

Er betonte, dass die Unternehmen schon seit langem freiwillig den Anteil der Teilzeitarbeitsplätze ausbauten - inzwischen sei schon jeder Fünfte teilzeitbeschäftigt. Jetzt aber wirke der Rechtsanspruch auf Teilzeit "kontraproduktiv". Mehr Teilzeit scheitert laut Wansleben nicht am mangelnden Willen der Unternehmen, sondern vor allem an fehlenden Betreuungsmöglichkeiten für Kinder.

Aus der DIHK-Umfrage geht unter anderem hervor, dass schon in den wenigen Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes in 27 Prozent aller Betriebe und fast 50 Prozent der Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten Mitarbeiter ihren Rechtsanspruch auf Teilzeit geltend gemacht haben.

In jedem dritten dieser Betriebe mussten solche Anträge abgelehnt werden. Ein Teil der Mitarbeiter erwägt in diesen Fällen eine Klage, oder eine Klage ist bereits erfolgt. Entsprechend verhalten sich zwölf Prozent aller Unternehmen bei der Einstellung solcher Bewerber zurückhaltend, bei denen sie einen späteren Wunsch auf Teilzeit vermuten - also insbesondere bei Frauen. Jedes zwölfte Unternehmen hat zudem einen Hinweis in den Ausschreibungstext aufgenommen, dass sich einzelne Stellen nicht für Teilzeit eignen.

Durch die erschwerten Bedingungen für Befristungen sind seit Anfang dieses Jahres bereits in 13 Prozent der Unternehmen Einstellungen gescheitert. Die Unternehmen reagieren auf das künstliche Einstellungshemmniss durch das Befristungsgesetz, indem sie Überstunden ausweiten und mit Zeitarbeitsunternehmen zusammenarbeiten.

Damit durch solche Maßnahmen nicht unnötig Chancen auf mehr Beschäftigung vertan werden, macht der DIHK einen konkreten Gesetzesvorschlag: Statt einmal im Leben sollte ein solcher befristeter Job nach einer "Wartezeit" von sechs Monaten im selben Unternehmen erneut erlaubt sein. Dadurch würde die erleichterte Befristung für einen Arbeitnehmer wieder möglich, der 20 Jahre zuvor zum Beispiel während des Studiums im Betrieb gejobbt hat. Das würde zudem völlig ausreichen, um die von der Bundesregierung unerwünschten "Kettenverträge" zu vermeiden.

Wansleben nannte die DIHK-Umfrage mit ihren Ergebnissen "auch eine Lehre für die aktuelle Diskussion über den Arbeitsmarkt": "Der Kanzler sucht jetzt in Zeiten schwacher Konjunktur nach Reformansätzen, die nichts kosten, aber dennoch etwas bewirken. Hier hat die Regierung eine Chance dazu: Am Arbeitsmarkt ist zuviel Sand im Getriebe, deshalb befreit uns vom Teilzeit- und Befristungsgesetz!"

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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