Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Telekom attackiert massiv den Breitbandausbau der City- und Regional-Carrier in Deutschland / Regulierungsverfahren der Telekom will Wettbewerbern den entbündelten Zugang zum Kabelverzweiger (KVz) nur noch im Ausnahmefall geben

(Bonn) - Die Telekom hat gestern bei der Bundesnetzagentur ein Regulierungsverfahren zur Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) - die sogenannte letzte Meile - beantragt. Vordergründig geht es der Telekom um die Einführung von Vectoring. In Wahrheit will die Telekom aber unter dem Deckmantel einer innovativen Technologie den an Dynamik stark zunehmenden Glasfaserausbau der Wettbewerber massiv behindern. Das ist der klare Schwerpunkt des Regulierungsantrags. Die Anträge sind darauf ausgerichtet, den für den Netzausbau der Wettbewerber so wichtigen entbündelten Zugang zum KVz drastisch einzuschränken. Ginge es der Telekom um Vectoring, so könnte die Technologie eingesetzt werden, ohne die bestehende Regulierungsverfügung zu ändern.

"Ich bin sehr enttäuscht. Noch im NGA Forum hat die Telekom sich eindeutig für Kooperation beim Einsatz von Vectoring ausgesprochen. Der Regulierungsantrag spricht jedoch eine ganz andere Sprache: hier geht es der Telekom eindeutig um Remonopolisierung", stellt Ralf Kleint, der Präsident des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO), fest. Und der Geschäftsführer des BREKO, Dr. Stephan Albers ergänzt: "Die von der Telekom beantragte Einschränkung des Breitbandausbaus für die Wettbewerber ist eine schlechte Neuigkeit für die Breitbandversorgung in Deutschland und vor allem für die Bürgerinnen und Bürger in ländlichen Gebieten."

Der BREKO macht sich stark für einen wettbewerbskonformen Einsatz von Vectoring. Das Potenzial von Vectoring kann nur im Wettbewerb wirklich genutzt werden, da die Technologie eine Glasfaseranbindung zwischen dem KVz und dem Backbone-Netz voraussetzt. Gerade (aber nicht nur) in ländlichen Regionen wird der Ausbau der Kabelverzweiger aber stark von den Wettbewerbern der Telekom voran getrieben, während die Telekom vor allem an KVz in den bereits durch andere Angebote gut versorgten Ballungsräumen präsent ist. Durch das von der Telekom beantragte Konzept, würden nicht nur die bisher von den Wettbewerbern getätigten Investitionen entwertet, sondern auch weitere wettbewerbliche Investitionen in den Glasfaserausbau verhindert. Da der Konzern faktisch ein jederzeit auszuübendes Zugriffsrecht auf die Kabelverzweiger beansprucht, wäre für weitere Investitionen der Wettbewerber keine ausreichende Sicherheit mehr gegeben.

Vor diesem Hintergrund verteidigen die Wettbewerber in dem nunmehr von der Telekom eingeleiteten Regulierungsverfahren nicht nur den Infrastrukturwettbewerb, sondern auch die Chancen gerade ländlicher Regionen auf eine bessere Versorgung mit High Speed-Anschlüssen. Der BREKO und seine Mitgliedsunternehmen werden sich dazu mit dem Antrag und seinen Wirkungen sowohl in ihren schriftlichen Stellungnahmen als auch in der mündlichen Verhandlung am 24. Januar 2013 intensiv auseinandersetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Neil De Luca, Leiter, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reuterstr. 159, 53113 Bonn Telefon: (0228) 24999-70, Telefax: (0228) 24999-72

(cl)

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