Telekommunikation: Mobilfunk von Verbraucherschutz ausgenommen / vzbv: Entwurf für Telekommunikationsgesetz widerspricht Koalitionsvertrag
(Berlin) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes kritisiert. "Der Entwurf wird die Rechte der Verbraucher deutlich schwächen", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Im Koalitionsvertrag war genau das Gegenteil vereinbart worden." Auf Kritik des vzbv stieß auch die Schwächung der Kompetenzen der Bundesnetzagentur beim Aufbau neuer Glasfasernetze. "Es ist erstaunlich, dass die Bundesregierung aus dem Desaster bei den Strom- und Gaspreisen offenbar nichts gelernt hat und jetzt schon wieder Sonderregeln für einen Monopolisten schaffen will."
Der Gesetzentwurf konkretisiert eine im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung: Danach soll die Deutsche Telekom beim Aufbau schneller Glasfasernetze weitgehend vom Wettbewerb ausgenommen werden.
Die vom Wirtschaftsministerium vorgeschlagene Neufassung des Telekommunikationsgesetzes würde an folgenden Punkten zu einer Schwächung des Verbraucherschutzes führen:
- Größere Risiken bei Premiumdiensten:
Die maximalen Minutenpreise für so genannte Premiumdienste (0900er-Nummern, Klingeltöne, Wetterdienste) sollen von zwei auf drei Euro heraufgesetzt werden. Bei einer nach Gesetz maximal möglichen Verbindungsdauer von 60 Minuten bis Zwangsabbruch durch den Netzbetreiber könnten so bis zu 180 Euro pro Stunde bei einer einzigen Verbindung zustande kommen.
- Kein Kundenschutz beim Mobilfunk:
Mobilfunkanbieter werden erneut von wichtigen Kundenschutzregelungen ausgenommen: So gibt es bei Kurzwahldiensten keine Preisobergrenzen. Eine Preisansage ist dort erst ab drei Euro pro Minute vorgesehen. Dasselbe gilt für die Preisanzeige bei Premium-SMS. Nach dem Bundestagsbeschluss vom vergangenen Juni hätte die Preisinformation schon ab einem Euro erfolgen müssen. Außerdem fehlt eine Pflicht zum Angebot einer unentgeltlichen Sperre teurer Premiumdienste.
- Keine Pflicht zu Einzelverbindungsnachweis:
Auch eine Pflicht, den Kunden auf Wunsch einen Einzelverbindungsnachweis zu geben, soll es für Mobilfunkanbieter nicht geben.
- Keine Preisansage bei Call-by-call:
Entfallen ist auch die im Vorentwurf geforderte Preisansage für Call-by-Call-Diensteanbieter. Dabei halten 80 Prozent der Festnetznutzer eine Preisansage vor Gesprächsbeginn für "wichtig" oder "sehr wichtig" Dies ergab eine 2005 durchgeführte repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des vzbv.
- Keine Preisansage bei Auskunftsdiensten:
Für nicht akzeptabel hält der vzbv außerdem, das telefonische Auskunftsdienste von der allgemeinen Preisansagepflicht faktisch ausgenommen werden. Infolge einer neueren Entgeltentscheidung der Regulierungsbehörde gibt es inzwischen einen deutlicheren Preiswettbewerb unter den Auskunftsanbietern als noch vor zwölf Monaten. Um so wichtiger wäre - neben der bereits heute verpflichtenden Preisangabe in der Werbung - eine Preisansage vor jeder Nutzung eines Auskunftsdienstes.
Quelle und Kontaktadresse:
vzbv Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Markgrafenstr. 66, 10969 Berlin
Telefon: 030/258000, Telefax: 030/25800218
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